Ratsprotokoll vom 27. März 1860

günstigeren Resultates bei den Schulgeld-Befreiungen. Nachdem die Befreiung vom Schulgelde bereits stattfand, und wenigstens für die erste Hälfte des Schuljahres die in diesem hohen Erlaße angeord- nete Strenge nicht mehr statt- finden kann, so ist eine Revi- sion der die Haupt- und Unter- realschule, dann der Mädchenschule nur insoferne in Anwendung, zu bringen, als es für die übri- ge Hälfte des Schuljahres noch möglich wäre. Zu diesem Behufe ist eine Conclusio bestehend aus den [fehlt] auf den [fehlt] einzuladen. 27. Anzeige des dirigirenden Ober- lehrer der Vorstadtpfarr- Hauptschule über den Eintritt der neu angestellten Unterlehrer und um Belassung der Bezüge für den Oberlehrer für das Schul- jahr 1860. Vortrag Mit gemeinderäthlich genehmigter

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