Ratsprotokoll vom 27. März 1860

günstigeren Resultates bei den Schulgeld-Befreiungen. Nachdem die Befreiung vom Schulgelde bereits stattfand, und wenigstens für die erste Hälfte des Schuljahres die in diesem hohen Erlaße angeordnete Strenge nicht mehr stattfinden kann, so ist eine Revision der die Haupt- und Unterrealschule, dann der Mädchenschule nur insoferne in Anwendung, zu bringen, als es für die übrige Hälfte des Schuljahres noch möglich wäre. Zu diesem Behufe ist eine Conclusio bestehend aus den [fehlt] auf den [fehlt] einzuladen. 27. Anzeige des dirigirenden Oberlehrer der VorstadtpfarrHauptschule über den Eintritt der neu angestellten Unterlehrer und um Belassung der Bezüge für den Oberlehrer für das Schuljahr 1860. Vortrag Mit gemeinderäthlich genehmigter

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