an den Ersteher zur Begleichung seiner Verdienstforderung ab- zuführen. 6641. ao 859 Relation über die Weigerung des hochw. Herrn Direktors Aigner zu St. Anna wegen Räumung des Opferstockes. Da in der Gemeinderathssitzung vom 30. Merz 1858 der Beschluß ge- faßt wurde, daß das in dem Opfer- stocke zu St. Anna gesammelte Geld, welches früher den Armen im Spitale vertheilt wurde, jetzt wo das Verhältniß unter den Orden der barmherzigen Schwestern sich geändert hat, dem Armen Institute zugeführt werde, so ist bei dem Beschluße zu verharren und der- selbe dem hochw. Herrn Direktor Aigner bekannt zu geben. Sollte aber derselbe auch nach dieser Bekanntgabe sich erklären, das Opfergeld nicht abzugeben, so ist dieser Fall der hohen kk. Statthalterey und dem hochwürdigen Consistorium vorzulegen und darüber zu entscheiden. 1675. Statthalterey Erlaß vom 15. Merz 1860 Z. 5505 wegen Erzielung eines
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