der barmherzigen Schwestern als auch dem Mild. Vers. Fonde gehörigen Grunde, dann der Abänderungen in dem Plane und dem Vertragsentwurfe sind im Sinne dieses Erlaßes unverweilt zu veranlassen, sowie auch für die Beibringung des betreffenden Sitzungsprotokolles des Gemeinderathes u. der Bevollmächtigung für den Instituts Direktor Aigner Sorge zu tragen ist. Sodann ist dieser Akt ganz im Sinne des Auftrages der h. kk. Statthalterey ergänzt, samt allen übrigen Bezugsakten dem Gemeinderathe wieder vorzulegen. 763. Kreisbehördlicher Erlaß vom 4. Februar 1860 Z. 408 mit dem Befundszertifikate über die hergestellten Holzlagen beim Stadtpfarrhofe. Der betreffenden Rechnungsführung zur Angabe der bereits gemachten Zalungen an den Ersteher der noch entfallenden Beträge und wann dieselben etwa ohne Beirrung der laufenden Kirchenausgaben gemacht werden könnten.
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