An Filipp Amon 〃 Juditha Schink 〃 Eva Berger 〃 Anton Berger 〃 Zäzilia Krennmüller 〃 Magdalena Schuler 〃 Anna Maria Fichtl 〃 Elisabeth Schellmann und 〃 Anna Doppler Die wöchentlichen Pfründenportionen a 42 xr sind dem Armen Institute zuzuführen dort in Empfang zu nehmen und zu verrechnen, so daß in Hinkunft als Verpflegs- gebür von dermalen wochentlichen 1 fl 68 xr auf das Armen Institut resp. nur 1 fl 26 xr pr Kopf entfallen, die weiteren 42 xr aus obigen Pfründen gedeckt werden; wovon beide Rechnungsführungen unter Einem zu verständigen sind. 1497. Erlaß der kk. Statthalterey vom 8. Merz Z. 4482 womit die Er- bauung eines Kuhstalles und Futterbodens beim St. Annaspitale bewilliget wird. Die in diesem hohen Erlaße gemachten Anordnungen bezüg- lich der Bestimmung des Flächen- maßes sowohl der von dem Orden
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