Ratsprotokoll vom 27. März 1860

und laut kreisbauamtlicher Adjustirung auf 356 fl 6 xr ÖW reduzirt, danach in jeder Hin- sicht überspannt ist. — Im kreisbehördlichen Dekrete vom 10. Mai 1859 Z. 2477 an den Herrn Bürgermeister der Stadt Steyr ist derselbe Kanal mit 47 fl 76 xr veranschlagt, und wenn gleich bei der dießbezüg- lichen komißionellen Verhand- lung am 23. Mai 1859 die zu Protokoll genommene Äußerung daß der Kanal mit Rücksicht des bei starken Regengüßen aufzunehmenden Wassers, eine diesen Umstand berücksich- tigende Dimension erhalten soll, von Seite der Vertreter der Gemeinde zugestanden, wurde, so steht der gegenwärtig veranschlagte Kostenbetrag im grellsten Widerspruche zum ursprünglich ausgezeigten Kostenbetrage pr 47 fl 76 xr. Ueberhaupt kann Referent nicht begreifen, warum von Seite des Quai-Bauunternehmers nicht früher an den Gemeinderath die Anfrage gestellt wurde,

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