Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 27. März 1860 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths=Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Stadt Steyr am 27. März 1860 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Vogl, Millner, Edelbauer, Vögerl, Harazmüller, Krenklmüller, Heindl Anton, Engl, Sandböck, Haas, Amort, Dr. Spängler, Stigler und Mayr. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Roman Jäger, Eysn, Nutzinger, Heindl Michael, Lechner, Unzeitig, entschuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor. 1652. Dekret der kk. Kreisbehörde vom 21. Merz 1860 Z. 826 die Zimentierungs Angelegenheit ob der Weigerung der Zalung, des repartirten Betrages von Seite der Landgemeinden des Bezirkes Steyr betreffend. Vortrag Nach Vortrag des kreisbe- hördlichen Dekretes stelle ich den Antrag, daß der Betrag für den Miethzins des Lokales, ungeachtet vor Beginn dieser Anstalt bis dato um Holzquantum für Beheitzung und Auffrischung der Brenneisen von [-] Klafter, verwendet werden mußte,
Raths=Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Stadt Steyr am 27. März 1860 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Vogl, Millner, Edelbauer, Vögerl, Harazmüller, Krenklmüller, Heindl Anton, Engl, Sandböck, Haas, Amort, Dr. Spängler, Stigler und Mayr. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Roman Jäger, Eysn, Nutzinger, Heindl Michael, Lechner, Unzeitig, entschuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor. 1652. Dekret der kk. Kreisbehörde vom 21. Merz 1860 Z. 826 die Zimentierungs Angelegenheit ob der Weigerung der Zalung, des repartirten Betrages von Seite der Landgemeinden des Bezirkes Steyr betreffend. Vortrag Nach Vortrag des kreisbehördlichen Dekretes stelle ich den Antrag, daß der Betrag für den Miethzins des Lokales, ungeachtet vor Beginn dieser Anstalt bis dato um Holzquantum für Beheitzung und Auffrischung der Brenneisen von [-] Klafter, verwendet werden mußte,
aufzulassen sein dürfte, da selbes in der früheren Zeit wohl, als Zimentirungsamt für die Stadtgemeinde Steyr allein, auch von selben bestritten wurde. Der löbliche Gemeinderath wolle hierüber den Beschluß fassen. Einhelliger Beschluß, daß sämtliche aufgerechnete und von den Landgemeinden des Bezirkes Steyr gerügten Auslagen, nemlich die Bestallung des Zimentirers mit 262 fl 50 xr pro anno und der Miethzins pr 50 fl pro anno sein verbleiben haben und davon nicht abgegangen werden kann. 1761. Erinnerung wegen des Maßstabes der Umlage bei den direkten Steuern. Vortrag. Der Herr Vize Bürgermeister Haller frägt sich an, wie die Umlagen der direkten Steuern zur Bestreitung des Gemeindehaushaltes, welcher laut Kundmachung vom 31. Oktbr. 1859
aufzulassen sein dürfte, da selbes in der früheren Zeit wohl, als Zimentirungsamt für die Stadtgemeinde Steyr allein, auch von selben bestritten wurde. Der löbliche Gemeinderath wolle hierüber den Beschluß fassen. Einhelliger Beschluß, daß sämtliche aufgerechnete und von den Landgemeinden des Bezirkes Steyr gerügten Auslagen, nemlich die Be- stallung des Zimentirers mit 262 fl 50 xr pro anno und der Miethzins pr 50 fl pro anno sein verbleiben haben und davon nicht abgegangen wer- den kann. 1761. Erinnerung wegen des Maß- stabes der Umlage bei den direkten Steuern. Vortrag. Der Herr Vize Bürgermei- ster Haller frägt sich an, wie die Umlagen der direkten Steuern zur Bestreitung des Gemeindehaushaltes, welcher laut Kundmachung vom 31. Oktbr. 1859
5125, u 5398 auf 20% gestellt, — repartirt werden, ob dieselben mit Zuschlag des 20 % tigen Kriegs- zuschußes, oder ohne denselben in Verrechnung kommen? Wurde beschlossen, daß die Repartition der einfachen Be- steuerung ohne des 20 % tigen Kriegszuschlages vorgenommen werde, welcher Beschluß der zur Ausarbeitung dieser Repartition betrauten Rech- nungs Revision kund zu geben ist. IV Section Refrt. Herr Gemeinderath Amort. 1203. Michael Eppinger, um Erfolg- lassung des abgestrichenen Be- trages bezüglich der Herstellung des Feuerhammers. In Berücksichtigung der fleißi- gen und mühsamen Arbeit und des damit verbundenen größeren Zeitaufwandes genehmigt der Gemeinderath, daß dem Herrn Michael Eppinger für die Herstellung des Feuerhammers am Stadtpfarr- thurme außer dem vom kk. Kreisbauamte adjustirten Ko- stenbetrage pr 28 fl 95 xr eine weitere Vergütung von 15 fl 57 ½ xr geleistet werde, somit 44 fl 52 ¼ xr ÖW. im Ganzen;
5125, u 5398 auf 20% gestellt, — repartirt werden, ob dieselben mit Zuschlag des 20 % tigen Kriegszuschußes, oder ohne denselben in Verrechnung kommen? Wurde beschlossen, daß die Repartition der einfachen Besteuerung ohne des 20 % tigen Kriegszuschlages vorgenommen werde, welcher Beschluß der zur Ausarbeitung dieser Repartition betrauten Rechnungs Revision kund zu geben ist. IV Section Refrt. Herr Gemeinderath Amort. 1203. Michael Eppinger, um Erfolglassung des abgestrichenen Betrages bezüglich der Herstellung des Feuerhammers. In Berücksichtigung der fleißigen und mühsamen Arbeit und des damit verbundenen größeren Zeitaufwandes genehmigt der Gemeinderath, daß dem Herrn Michael Eppinger für die Herstellung des Feuerhammers am Stadtpfarrthurme außer dem vom kk. Kreisbauamte adjustirten Kostenbetrage pr 28 fl 95 xr eine weitere Vergütung von 15 fl 57 ½ xr geleistet werde, somit 44 fl 52 ¼ xr ÖW. im Ganzen;
und wird Behufs der Zalungsanweisung an die III. Section abgetreten. 1341. Protokoll mit Johann Hittmayr wegen Lieferung von 50 Stück Pappelbäumen samt Stangen. Die Anschaffung von 50 Stück Pappelbäumen a 75 xr 50 Stück Stangen 9' lang a 15 xr wird gemeinderäthlich genehmigt, und ist das Baumt zu beauftragen, die Uebernahme und die Verwendung zu besorgen und die Richtigkeit durch die Bestätigung des betreffenden Contos seiner Zeit zu veranlassen. 1319. Gefangenwärter Bachinger um Zutheilung eines alten Brückenholzes. Wird gemeinderäthlich bewilligt, daß dem Franz Bachinger 1 Klafter altes 30" Brückenhokz abgegeben werde, wovon derselbe und das städt. Bauamt über Rubrik zu verständigen sind. 1191. Berthold Brandstetter, um käufliche oder pachtweise Ueberlassung
und wird Behufs der Zalungs- anweisung an die III. Section abgetreten. 1341. Protokoll mit Johann Hittmayr wegen Lieferung von 50 Stück Pappelbäumen samt Stangen. Die Anschaffung von 50 Stück Pappelbäumen a 75 xr 50 Stück Stangen 9' lang a 15 xr wird gemeinderäthlich geneh- migt, und ist das Baumt zu beauftragen, die Uebernahme und die Verwendung zu besor- gen und die Richtigkeit durch die Bestätigung des betreffen- den Contos seiner Zeit zu ver- anlassen. 1319. Gefangenwärter Bachinger um Zutheilung eines alten Brückenholzes. Wird gemeinderäthlich bewilligt, daß dem Franz Bachinger 1 Klafter altes 30" Brückenhokz abgegeben werde, wovon derselbe und das städt. Bauamt über Rubrik zu verständigen sind. 1191. Berthold Brandstetter, um käufliche oder pachtweise Ueberlassung
der städt. Grundparzelle No 488 am Kohlanger. Nachdem der Gemeinderath weder den Verkauf noch die spezielle Verpachtung des Grund- stückes Parzelle No 488 bewilligt, so ist der Gesuchsteller Herr Berthold Brandstetter über sein Gesuch abweislich zu beschei- den. 1576. Protokoll ad Num 761 über den abgehaltenen Augenschein bei der Spitalmühle rücksichtlich der Herstellung des schadhaften Ablasses. Dem löbl. Gemeinderathe zur Wissenschaft mitgetheilt. 1530. Note des kk. Kreisbauamtes Steyr mit den adjustirten Kostenanschlag über Kanal- herstellung beim Neuthorge- bäude am Quai. Auf den hier anliegenden Kostenanschlag des Baumei- sters Anton Pichler über die Kanal-Herstellung beim Neuthor geht der Gemeinderath nach ge- haltenen Vortrag in der Gemein- derathssitzung vom 20. Merz 1860 durchaus nicht ein, weil derselbe auf 457 fl 77 xr ursprünglich veranschlagt
der städt. Grundparzelle No 488 am Kohlanger. Nachdem der Gemeinderath weder den Verkauf noch die spezielle Verpachtung des Grundstückes Parzelle No 488 bewilligt, so ist der Gesuchsteller Herr Berthold Brandstetter über sein Gesuch abweislich zu bescheiden. 1576. Protokoll ad Num 761 über den abgehaltenen Augenschein bei der Spitalmühle rücksichtlich der Herstellung des schadhaften Ablasses. Dem löbl. Gemeinderathe zur Wissenschaft mitgetheilt. 1530. Note des kk. Kreisbauamtes Steyr mit den adjustirten Kostenanschlag über Kanalherstellung beim Neuthorgebäude am Quai. Auf den hier anliegenden Kostenanschlag des Baumeisters Anton Pichler über die Kanal-Herstellung beim Neuthor geht der Gemeinderath nach gehaltenen Vortrag in der Gemeinderathssitzung vom 20. Merz 1860 durchaus nicht ein, weil derselbe auf 457 fl 77 xr ursprünglich veranschlagt
und laut kreisbauamtlicher Adjustirung auf 356 fl 6 xr ÖW reduzirt, danach in jeder Hinsicht überspannt ist. — Im kreisbehördlichen Dekrete vom 10. Mai 1859 Z. 2477 an den Herrn Bürgermeister der Stadt Steyr ist derselbe Kanal mit 47 fl 76 xr veranschlagt, und wenn gleich bei der dießbezüglichen komißionellen Verhandlung am 23. Mai 1859 die zu Protokoll genommene Äußerung daß der Kanal mit Rücksicht des bei starken Regengüßen aufzunehmenden Wassers, eine diesen Umstand berücksichtigende Dimension erhalten soll, von Seite der Vertreter der Gemeinde zugestanden, wurde, so steht der gegenwärtig veranschlagte Kostenbetrag im grellsten Widerspruche zum ursprünglich ausgezeigten Kostenbetrage pr 47 fl 76 xr. Ueberhaupt kann Referent nicht begreifen, warum von Seite des Quai-Bauunternehmers nicht früher an den Gemeinderath die Anfrage gestellt wurde,
und laut kreisbauamtlicher Adjustirung auf 356 fl 6 xr ÖW reduzirt, danach in jeder Hin- sicht überspannt ist. — Im kreisbehördlichen Dekrete vom 10. Mai 1859 Z. 2477 an den Herrn Bürgermeister der Stadt Steyr ist derselbe Kanal mit 47 fl 76 xr veranschlagt, und wenn gleich bei der dießbezüg- lichen komißionellen Verhand- lung am 23. Mai 1859 die zu Protokoll genommene Äußerung daß der Kanal mit Rücksicht des bei starken Regengüßen aufzunehmenden Wassers, eine diesen Umstand berücksich- tigende Dimension erhalten soll, von Seite der Vertreter der Gemeinde zugestanden, wurde, so steht der gegenwärtig veranschlagte Kostenbetrag im grellsten Widerspruche zum ursprünglich ausgezeigten Kostenbetrage pr 47 fl 76 xr. Ueberhaupt kann Referent nicht begreifen, warum von Seite des Quai-Bauunternehmers nicht früher an den Gemeinderath die Anfrage gestellt wurde,
ob derselbe den Kanal No 1 in eigener Regie zu bauen ge- sonnen ist, oder das Objekt einer bezüglichen Verhandlung unterzie- hen wird, und findet es darum sonderbar, wie Herr Pichler ohne Zustimmung, und ohne alle weitere Verhandlung mit dem Gemeinderathe über Herstellung und Kostenpunkt des Kanals denselben gleich in beliebiger Dimen- sion zu bauen beginnen konnte. Referent weißt jede Verant- wortlichkeit von sich, und wenn eine spezielle Verhandlung über diesen Gegenstand mit Herrn Baumeister Pichler stattgefun- den haben soll, so mag dieß ver- antworten wer da kann. Vor der Hand stellt sich aus dem theilweise vollführten Bau her- aus, daß im Kostenanschlag des Herrn Pichler die Preise des Mauerwerks sowohl bei den Wiederlagern wie bei der Wöl- bung um 20 fl pr Cub. Klafter zu hoch angesetzt sein dürften, und die bereits vollführte Pflasterung des Kanals dürfte manches zu wünschen erübrigen. – Wenn die
ob derselbe den Kanal No 1 in eigener Regie zu bauen gesonnen ist, oder das Objekt einer bezüglichen Verhandlung unterziehen wird, und findet es darum sonderbar, wie Herr Pichler ohne Zustimmung, und ohne alle weitere Verhandlung mit dem Gemeinderathe über Herstellung und Kostenpunkt des Kanals denselben gleich in beliebiger Dimension zu bauen beginnen konnte. Referent weißt jede Verantwortlichkeit von sich, und wenn eine spezielle Verhandlung über diesen Gegenstand mit Herrn Baumeister Pichler stattgefunden haben soll, so mag dieß verantworten wer da kann. Vor der Hand stellt sich aus dem theilweise vollführten Bau heraus, daß im Kostenanschlag des Herrn Pichler die Preise des Mauerwerks sowohl bei den Wiederlagern wie bei der Wölbung um 20 fl pr Cub. Klafter zu hoch angesetzt sein dürften, und die bereits vollführte Pflasterung des Kanals dürfte manches zu wünschen erübrigen. – Wenn die
Gemeinde den Kanal in eigener Regie gebaut haben würde, so ist bestimmt anzunehmen, daß derselbe nicht die Hälfte des adjustirten Kostenbetrages gekostet hätte, weil die Gemeinde das beste Baumaterial von der alten Stadtmauer umsonst gehabt hätte. Referent trägt an, daß der löbliche Gemeinderath mit Hrn. Pichler eine dießbezügliche Verhandlung pflegen möchte, und zwar am 2. April l.J. 10 Uhr v. M. zu welcher mehrere Herren Gemeinderäthe u.z. Herrn Amort, Haller, Sandböck, Millner, Harazmüller und Herr BauamtsAssistent Hofer und der Herr Sekretär Aichinger eingeladen werden sollen, weil möglicherweise leicht ein Streitpunkt daraus werden könnte. VI Section Refrt. Herr Gemeinderath Lechner. 1659. Maria Leopoldsberger um eine Unterstützung aus dem Armenfonde. Dieses Gesuch ist bei der nächsten Armenkomißion vorzulegen und Bittstellerin hiezu vorzuladen.
Gemeinde den Kanal in eigener Regie gebaut haben würde, so ist bestimmt anzunehmen, daß derselbe nicht die Hälfte des ad- justirten Kostenbetrages ge- kostet hätte, weil die Gemeinde das beste Baumaterial von der alten Stadtmauer umsonst gehabt hätte. Referent trägt an, daß der löbliche Gemeinderath mit Hrn. Pichler eine dießbezügliche Ver- handlung pflegen möchte, und zwar am 2. April l.J. 10 Uhr v. M. zu welcher mehrere Herren Gemeinderäthe u.z. Herrn Amort, Haller, Sandböck, Millner, Harazmüller und Herr Bauamts- Assistent Hofer und der Herr Sekretär Aichinger eingeladen werden sollen, weil möglicher- weise leicht ein Streitpunkt dar- aus werden könnte. VI Section Refrt. Herr Gemeinderath Lechner. 1659. Maria Leopoldsberger um eine Unterstützung aus dem Armen- fonde. Dieses Gesuch ist bei der nächsten Armenkomißion vorzulegen und Bittstellerin hiezu vorzuladen.
1660. Helena Ruprecht um Erhöhung ihrer Armenportion von 15 xr auf 20 xr. Bittstellerin ist zur nächsten Armenkomißion vorzuladen und das Gesuch hiebei vorzulegen. 1658. Susanna Kirchberger um Be- dachtnahme bei Erledigung einer Pfründe. Dieses Gesuch samt Zeugniß obwohl letzteres für einen ganz anderen Zweck ausgestellt ist, ist im Falle der nächsten Pfrün- denverleihung in Vorlage zu bringen. 1285. Theresia Ehmann um Aufname in die Siechen Anstalt. Theres Ehemann ist in die Verpfle- gung der Siechen Anstalt aufzu- nehmen, von dem Tage an, als dieselbe aus dem Krankenhause entlassen werden wird. Hievon ist die betreffende Rech- nungsführung, die Herrn Inspizi- enten und der Obmann des Siechen- hauses, dann die Bittstellerin zu verständigen. 933. Armen Instituts Rechnungsführung zeigt an, daß aus dem disponiblen
1660. Helena Ruprecht um Erhöhung ihrer Armenportion von 15 xr auf 20 xr. Bittstellerin ist zur nächsten Armenkomißion vorzuladen und das Gesuch hiebei vorzulegen. 1658. Susanna Kirchberger um Bedachtnahme bei Erledigung einer Pfründe. Dieses Gesuch samt Zeugniß obwohl letzteres für einen ganz anderen Zweck ausgestellt ist, ist im Falle der nächsten Pfründenverleihung in Vorlage zu bringen. 1285. Theresia Ehmann um Aufname in die Siechen Anstalt. Theres Ehemann ist in die Verpflegung der Siechen Anstalt aufzunehmen, von dem Tage an, als dieselbe aus dem Krankenhause entlassen werden wird. Hievon ist die betreffende Rechnungsführung, die Herrn Inspizienten und der Obmann des Siechenhauses, dann die Bittstellerin zu verständigen. 933. Armen Instituts Rechnungsführung zeigt an, daß aus dem disponiblen
Kassareste bei der Öppinger'schen Stiftung Obligationen angekauft werden können. Der Ankauf einer 5% Metall Oblion von 300 fl ÖW um den ausgewiesenen Rechnungsüberschuß wird genehmigt und erhält die betreffende Rechnungsführung den Auftrag, den Ankauf ungesäumt zu veranlassen und sonach hierüber zu relationiren. 1231. Expeditor Amtmann relationirt zur Z. 7398 unter Mitfertigung des Herrn Gemeinderathes Vögerl in Betreff der nachträglichen Verpflegskosten Vergütung an den Obmann Spitaler. Die Armen Instituts Rechnungsführung wird angewiesen, die in diesem Berichte entzifferten, 16 fl 74 ¼ xr an den Obmann Jakob Spitaler rückzuvergüten. Unter Einem ergeht der Auftrag, weitere vom 26. Februar an eingeschlichene Rechnungsverstöße richtig zu stellen, und dafür zu sorgen, daß in Hinkunft derley Differenzen nicht mehr vorkommen. 1047. Note des kk. Bezirksamtes Steyr vom 20. Febr. 1860 Z. 880,
Kassareste bei der Öppinger'schen Stiftung Obligationen angekauft werden können. Der Ankauf einer 5% Metall Oblion von 300 fl ÖW um den aus- gewiesenen Rechnungsüberschuß wird genehmigt und erhält die betreffende Rechnungsführung den Auftrag, den Ankauf ungesäumt zu veranlassen und sonach hier- über zu relationiren. 1231. Expeditor Amtmann relationirt zur Z. 7398 unter Mitfertigung des Herrn Gemeinderathes Vögerl in Betreff der nachträglichen Ver- pflegskosten Vergütung an den Obmann Spitaler. Die Armen Instituts Rechnungs- führung wird angewiesen, die in diesem Berichte entzifferten, 16 fl 74 ¼ xr an den Obmann Jakob Spitaler rückzuvergüten. Unter Einem ergeht der Auf- trag, weitere vom 26. Februar an eingeschlichene Rechnungsver- stöße richtig zu stellen, und dafür zu sorgen, daß in Hinkunft derley Differenzen nicht mehr vorkommen. 1047. Note des kk. Bezirksamtes Steyr vom 20. Febr. 1860 Z. 880,
womit die Häuser der Ortschaft Gründberg bekannt gegeben werden, welche mittelst h. kk. Statthalterey Erlaßes vom 13. Februar 1860 Z. 15700 zur hie- sigen Vorstadtpfarr Hauptschule Aichet eingeschult worden sind. Diese Einschulung von 39 Häusern aus der Ortschaft Gründberg zur Vorstadtschule Aichet wird zur Wissenschaft genommen; und ist nun ein genaues Verzeich- niß dieser Realitäten anzu- fertigen und der städt. Rech- nungs Revision mit dem Auftra- ge zuzustellen, dieselben schon bei der dießjährigen Repartition der Schulkosten nach Maßgabe ihrer direkten Steuern einzu- beziehen, wovon auch das kk. Bezirksamt Steyr mittelst Note zu verständigen ist. 1643. Wenzl Wenhart, Lehrer an der Pfarrhauptschule, um Ver- gütung der Bequartirungs- Auslagen wärend des Baues in der Aichetschule. Dem Bittsteller Herrn Wenzl Wenhart Lehrer an der Vorstadt- pfarr-Hauptschule wird eine Woh- nungs-Zinsentschädigung für
womit die Häuser der Ortschaft Gründberg bekannt gegeben werden, welche mittelst h. kk. Statthalterey Erlaßes vom 13. Februar 1860 Z. 15700 zur hiesigen Vorstadtpfarr Hauptschule Aichet eingeschult worden sind. Diese Einschulung von 39 Häusern aus der Ortschaft Gründberg zur Vorstadtschule Aichet wird zur Wissenschaft genommen; und ist nun ein genaues Verzeichniß dieser Realitäten anzufertigen und der städt. Rechnungs Revision mit dem Auftrage zuzustellen, dieselben schon bei der dießjährigen Repartition der Schulkosten nach Maßgabe ihrer direkten Steuern einzubeziehen, wovon auch das kk. Bezirksamt Steyr mittelst Note zu verständigen ist. 1643. Wenzl Wenhart, Lehrer an der Pfarrhauptschule, um Vergütung der BequartirungsAuslagen wärend des Baues in der Aichetschule. Dem Bittsteller Herrn Wenzl Wenhart Lehrer an der Vorstadtpfarr-Hauptschule wird eine Wohnungs-Zinsentschädigung für
sechs Monate pr 15 f ÖW. bewilliget, und wird derselbe mit dem Bedeuten verständiget, daß dieser Betrag bei dem städtischen Kassaamte gegen Quittung zu erheben ist. Der städt. Kaßier wird unter Einem angewiesen den Betrag pr. 15 fl ÖW an Wenzl Wenhart aus zubezalen und belegt in die Schulkostenrechnung einzustellen. 1319. Die Armen Instituts und Mild. Versorgungsfonds Rechnungsführung relationirt über den Tod der Pfründnerin Anna Maria Platzer und über die zweckmäßigste Art der Wiederbesetzung dieser und anderer Pfründen. Nach gemeinderäthl. Beschluße von heute ad Num 615 bleibt die durch den Tod der Anna Maria Platzer erledigte Pfründe vor der Hand unbesetzt. Von den erledigten Lazarethhauspfründen werden dagegen zehn verliehen u.z. vom 1. Mai angefangen an folgende Personen: An Anna Maria Ernsthaller
sechs Monate pr 15 f ÖW. bewil- liget, und wird derselbe mit dem Bedeuten verständiget, daß dieser Betrag bei dem städtischen Kassaamte gegen Quittung zu erheben ist. Der städt. Kaßier wird unter Einem angewiesen den Betrag pr. 15 fl ÖW an Wenzl Wenhart aus zubezalen und belegt in die Schulkostenrechnung einzustellen. 1319. Die Armen Instituts und Mild. Versorgungsfonds Rechnungs- führung relationirt über den Tod der Pfründnerin Anna Maria Platzer und über die zweckmäßigste Art der Wieder- besetzung dieser und anderer Pfründen. Nach gemeinderäthl. Beschluße von heute ad Num 615 bleibt die durch den Tod der Anna Maria Platzer erledigte Pfründe vor der Hand unbesetzt. Von den erledigten Lazareth- hauspfründen werden dagegen zehn verliehen u.z. vom 1. Mai angefangen an folgende Per- sonen: An Anna Maria Ernsthaller
An Filipp Amon 〃 Juditha Schink 〃 Eva Berger 〃 Anton Berger 〃 Zäzilia Krennmüller 〃 Magdalena Schuler 〃 Anna Maria Fichtl 〃 Elisabeth Schellmann und 〃 Anna Doppler Die wöchentlichen Pfründenportionen a 42 xr sind dem Armen Institute zuzuführen dort in Empfang zu nehmen und zu verrechnen, so daß in Hinkunft als Verpflegs- gebür von dermalen wochentlichen 1 fl 68 xr auf das Armen Institut resp. nur 1 fl 26 xr pr Kopf entfallen, die weiteren 42 xr aus obigen Pfründen gedeckt werden; wovon beide Rechnungsführungen unter Einem zu verständigen sind. 1497. Erlaß der kk. Statthalterey vom 8. Merz Z. 4482 womit die Er- bauung eines Kuhstalles und Futterbodens beim St. Annaspitale bewilliget wird. Die in diesem hohen Erlaße gemachten Anordnungen bezüg- lich der Bestimmung des Flächen- maßes sowohl der von dem Orden
An Filipp Amon Juditha Schink Eva Berger Anton Berger Zäzilia Krennmüller Magdalena Schuler Anna Maria Fichtl Elisabeth Schellmann und Anna Doppler Die wöchentlichen Pfründenportionen a 42 xr sind dem Armen Institute zuzuführen dort in Empfang zu nehmen und zu verrechnen, so daß in Hinkunft als Verpflegsgebür von dermalen wochentlichen 1 fl 68 xr auf das Armen Institut resp. nur 1 fl 26 xr pr Kopf entfallen, die weiteren 42 xr aus obigen Pfründen gedeckt werden; wovon beide Rechnungsführungen unter Einem zu verständigen sind. 1497. Erlaß der kk. Statthalterey vom 8. Merz Z. 4482 womit die Erbauung eines Kuhstalles und Futterbodens beim St. Annaspitale bewilliget wird. Die in diesem hohen Erlaße gemachten Anordnungen bezüglich der Bestimmung des Flächenmaßes sowohl der von dem Orden
der barmherzigen Schwestern als auch dem Mild. Vers. Fonde gehörigen Grunde, dann der Abänderungen in dem Plane und dem Vertragsentwurfe sind im Sinne dieses Erlaßes unverweilt zu veranlassen, sowie auch für die Beibringung des betreffenden Sitzungsprotokolles des Gemeinderathes u. der Bevollmächtigung für den Instituts Direktor Aigner Sorge zu tragen ist. Sodann ist dieser Akt ganz im Sinne des Auftrages der h. kk. Statthalterey ergänzt, samt allen übrigen Bezugsakten dem Gemeinderathe wieder vorzulegen. 763. Kreisbehördlicher Erlaß vom 4. Februar 1860 Z. 408 mit dem Befundszertifikate über die hergestellten Holzlagen beim Stadtpfarrhofe. Der betreffenden Rechnungsführung zur Angabe der bereits gemachten Zalungen an den Ersteher der noch entfallenden Beträge und wann dieselben etwa ohne Beirrung der laufenden Kirchenausgaben gemacht werden könnten.
der barmherzigen Schwestern als auch dem Mild. Vers. Fonde gehörigen Grunde, dann der Abänderungen in dem Plane und dem Vertragsentwurfe sind im Sinne dieses Erlaßes unverweilt zu veranlassen, sowie auch für die Beibringung des betreffenden Sitzungspro- tokolles des Gemeinderathes u. der Bevollmächtigung für den Instituts Direktor Aigner Sorge zu tragen ist. Sodann ist dieser Akt ganz im Sinne des Auftrages der h. kk. Statt- halterey ergänzt, samt allen übrigen Bezugsakten dem Gemeinderathe wieder vorzulegen. 763. Kreisbehördlicher Erlaß vom 4. Februar 1860 Z. 408 mit dem Be- fundszertifikate über die herge- stellten Holzlagen beim Stadtpfarr- hofe. Der betreffenden Rechnungsfüh- rung zur Angabe der bereits gemachten Zalungen an den Erste- her der noch entfallenden Beträge und wann dieselben etwa ohne Beirrung der laufenden Kirchen- ausgaben gemacht werden könnten.
995. Comissions Protokoll ad Num 732 über die Prüfung der Armen Instituts Rechnung samt Öppinger, Pacher und Zachhuber'schen Stiftungs Rechnung pro 1859. Gemäß der in diesem Protokolle von der Rechnungs-Prüfungs-Comißion gemachten Bestimmungen werden gemeinderäthlich genehmigt und wird dießfalls die betreffende Rechnungsführung angewiesen ad 1 den Beschluß des Geminderathes bei der nächsten Armenkomißion vorzulegen, damit nach diesem vorgegangen werden kann und die zur Betheilung geeigneten Personen oder Familien nahmhaft gemacht werden können. ad 2 Ergeht die Weisung den Betrag von 89 fl 56 ¼ bei der Wiener Sparkassa zu erheben, dafür eine Obligation anzukaufen und die Interessen davon aber bei der Steyrer Sparkasse frucht- bringend zu machen. Dieser Gegenstand ist in der Armen Inst. Rechnung abgesondert zu behandeln ad 3 Ergeht der weitere Auftrag die Barschaft der Pacher’schen Stiftung zum Ankauf einer Metall. Oblion
995. Comissions Protokoll ad Num 732 über die Prüfung der Armen Instituts Rechnung samt Öppinger, Pacher und Zachhuber'schen Stiftungs Rechnung pro 1859. Gemäß der in diesem Protokolle von der Rechnungs-Prüfungs-Comißion gemachten Bestimmungen werden gemeinderäthlich genehmigt und wird dießfalls die betreffende Rechnungsführung angewiesen ad 1 den Beschluß des Geminderathes bei der nächsten Armenkomißion vorzulegen, damit nach diesem vorgegangen werden kann und die zur Betheilung geeigneten Personen oder Familien nahmhaft gemacht werden können. ad 2 Ergeht die Weisung den Betrag von 89 fl 56 ¼ bei der Wiener Sparkassa zu erheben, dafür eine Obligation anzukaufen und die Interessen davon aber bei der Steyrer Sparkasse fruchtbringend zu machen. Dieser Gegenstand ist in der Armen Inst. Rechnung abgesondert zu behandeln ad 3 Ergeht der weitere Auftrag die Barschaft der Pacher’schen Stiftung zum Ankauf einer Metall. Oblion
pr 200 fl zu verwenden, diesen Ankauf sogleich zu veranlassen und s.z. hierüber, sowie über die Möglichkeit einer neuen Pfründenstiftung aus der Pacher'schen Stiftung zu relationieren. 740. Kreisbehördl. Signatur mit dem Befunds Zertifikat über die Herstellung des Abzugskanals beim Ennsdorfer Schulhause Nachdem nunmehr die Herstellung des Abzugskanals bei der Ennsdorferschule beendet und das Baubefunds Zertifikat beigebracht ist, steht der Auszalung der Verdienstsume pr 61 fl 75 xr kein Anstand entgegen. Es wird demnach das städt. KassaAmt angewiesen den entfallenden Zweidritteilsbetrag pr 40 fl 17 xr an den Bauersteher Anton Pichler auszubezalen und in die Rechnung dokumentirt einzustellen. Unter Einem erhält auch Herr Kaßier Willner den Auftrag, den bei Frau Theres Seidl für diese Herstellung bereits behobenen, oder etwa noch zu erhebenden Eindrittheilbetrag pr 20 fl 58 xr ÖW
pr 200 fl zu verwenden, diesen Ankauf sogleich zu veranlassen und s.z. hierüber, sowie über die Möglichkeit einer neuen Pfründenstiftung aus der Pacher'schen Stiftung zu relationieren. 740. Kreisbehördl. Signatur mit dem Befunds Zertifikat über die Herstellung des Abzugskanals beim Ennsdorfer Schulhause Nachdem nunmehr die Herstellung des Abzugskanals bei der Enns- dorferschule beendet und das Bau- befunds Zertifikat beigebracht ist, steht der Auszalung der Ver- dienstsume pr 61 fl 75 xr kein An- stand entgegen. Es wird demnach das städt. Kassa- Amt angewiesen den entfallenden Zweidritteilsbetrag pr 40 fl 17 xr an den Bauersteher Anton Pichler auszubezalen und in die Rechnung dokumentirt ein- zustellen. Unter Einem erhält auch Herr Kaßier Willner den Auftrag, den bei Frau Theres Seidl für diese Herstellung bereits behobenen, oder etwa noch zu erhebenden Eindrittheilbetrag pr 20 fl 58 xr ÖW
an den Ersteher zur Begleichung seiner Verdienstforderung ab- zuführen. 6641. ao 859 Relation über die Weigerung des hochw. Herrn Direktors Aigner zu St. Anna wegen Räumung des Opferstockes. Da in der Gemeinderathssitzung vom 30. Merz 1858 der Beschluß ge- faßt wurde, daß das in dem Opfer- stocke zu St. Anna gesammelte Geld, welches früher den Armen im Spitale vertheilt wurde, jetzt wo das Verhältniß unter den Orden der barmherzigen Schwestern sich geändert hat, dem Armen Institute zugeführt werde, so ist bei dem Beschluße zu verharren und der- selbe dem hochw. Herrn Direktor Aigner bekannt zu geben. Sollte aber derselbe auch nach dieser Bekanntgabe sich erklären, das Opfergeld nicht abzugeben, so ist dieser Fall der hohen kk. Statthalterey und dem hochwürdigen Consistorium vorzulegen und darüber zu entscheiden. 1675. Statthalterey Erlaß vom 15. Merz 1860 Z. 5505 wegen Erzielung eines
an den Ersteher zur Begleichung seiner Verdienstforderung abzuführen. 6641. ao 859 Relation über die Weigerung des hochw. Herrn Direktors Aigner zu St. Anna wegen Räumung des Opferstockes. Da in der Gemeinderathssitzung vom 30. Merz 1858 der Beschluß gefaßt wurde, daß das in dem Opferstocke zu St. Anna gesammelte Geld, welches früher den Armen im Spitale vertheilt wurde, jetzt wo das Verhältniß unter den Orden der barmherzigen Schwestern sich geändert hat, dem Armen Institute zugeführt werde, so ist bei dem Beschluße zu verharren und derselbe dem hochw. Herrn Direktor Aigner bekannt zu geben. Sollte aber derselbe auch nach dieser Bekanntgabe sich erklären, das Opfergeld nicht abzugeben, so ist dieser Fall der hohen kk. Statthalterey und dem hochwürdigen Consistorium vorzulegen und darüber zu entscheiden. 1675. Statthalterey Erlaß vom 15. Merz 1860 Z. 5505 wegen Erzielung eines
günstigeren Resultates bei den Schulgeld-Befreiungen. Nachdem die Befreiung vom Schulgelde bereits stattfand, und wenigstens für die erste Hälfte des Schuljahres die in diesem hohen Erlaße angeordnete Strenge nicht mehr stattfinden kann, so ist eine Revision der die Haupt- und Unterrealschule, dann der Mädchenschule nur insoferne in Anwendung, zu bringen, als es für die übrige Hälfte des Schuljahres noch möglich wäre. Zu diesem Behufe ist eine Conclusio bestehend aus den [fehlt] auf den [fehlt] einzuladen. 27. Anzeige des dirigirenden Oberlehrer der VorstadtpfarrHauptschule über den Eintritt der neu angestellten Unterlehrer und um Belassung der Bezüge für den Oberlehrer für das Schuljahr 1860. Vortrag Mit gemeinderäthlich genehmigter
günstigeren Resultates bei den Schulgeld-Befreiungen. Nachdem die Befreiung vom Schulgelde bereits stattfand, und wenigstens für die erste Hälfte des Schuljahres die in diesem hohen Erlaße angeord- nete Strenge nicht mehr statt- finden kann, so ist eine Revi- sion der die Haupt- und Unter- realschule, dann der Mädchenschule nur insoferne in Anwendung, zu bringen, als es für die übri- ge Hälfte des Schuljahres noch möglich wäre. Zu diesem Behufe ist eine Conclusio bestehend aus den [fehlt] auf den [fehlt] einzuladen. 27. Anzeige des dirigirenden Ober- lehrer der Vorstadtpfarr- Hauptschule über den Eintritt der neu angestellten Unterlehrer und um Belassung der Bezüge für den Oberlehrer für das Schul- jahr 1860. Vortrag Mit gemeinderäthlich genehmigter
Erledigung vom 24. Jänner d.J. womit auch der Gehalt der Unter- lehrer an der Pfarrhauptschule Aichet angewiesen, und die Bezüge des abgetretenen Lehrers Schulz eingestellt wurden, wurde zugleich angetragen, ein Comité zusammen- zu setzen, welches über die Frage der Schulgeldeinhebung und über den Fortbezug der Bezüge aus dem Schulfonde zu berathen habe. Eben so sollen von eben diesen Comité alle anderen auf das städtische Schulwesen, insbesondere auf die Aichetschule Bezug habenden Fragen, worunter auch die bisher offen gehaltenen, aber mit hohen Statthalterey Erlaße vom 4. Oktbr 1859 Z. 5468 angeordneten Pen- sionsfragen erörtert werden sollen. Dieses Comité ist bereits am 27. Jänner zusammengetretten und hat sich nach Erwägung aller Umstände auf folgende Anträge geeiniget, welche dem Gemeinde- rathe vorgelegt werden sollen. a. Die Einhebung des Schulgeldes soll auch in Hinkunft durch den dirigirenden Oberlehrer stattfinden
Erledigung vom 24. Jänner d.J. womit auch der Gehalt der Unterlehrer an der Pfarrhauptschule Aichet angewiesen, und die Bezüge des abgetretenen Lehrers Schulz eingestellt wurden, wurde zugleich angetragen, ein Comité zusammenzu setzen, welches über die Frage der Schulgeldeinhebung und über den Fortbezug der Bezüge aus dem Schulfonde zu berathen habe. Eben so sollen von eben diesen Comité alle anderen auf das städtische Schulwesen, insbesondere auf die Aichetschule Bezug habenden Fragen, worunter auch die bisher offen gehaltenen, aber mit hohen Statthalterey Erlaße vom 4. Oktbr 1859 Z. 5468 angeordneten Pensionsfragen erörtert werden sollen. Dieses Comité ist bereits am 27. Jänner zusammengetretten und hat sich nach Erwägung aller Umstände auf folgende Anträge geeiniget, welche dem Gemeinderathe vorgelegt werden sollen. a. Die Einhebung des Schulgeldes soll auch in Hinkunft durch den dirigirenden Oberlehrer stattfinden
und soll demselben für seine Mühewaltung eine 10% Gebühr bewilliget werden. – Es ist hiebei von der Meinung ausgegangen worden, daß die Einhebung durch die Gemeindevorstehung gewiß nicht zu den Resultat führen würde, wie durch den Oberlehrer, und daher die 10 % tige Einhebungsgebühr durch den Ausfall, der sonst ganz gewiß entstehen würde, nicht allein gedeckt, sondern auch den Einheber für seine Mühewaltung eine entsprechende Remuneration gebothen wird. Eine gänzliche Aufhebung des Schulgeldes und Deckung des gesamten Gehaltes und der anderen Schulkosten durch Repartition auf den Steuergulden ist nicht annehmbar befunden worden. b. Der Zeitpunkt von wann das Schulgeld auf solche Art eingehoben werden soll, wurde der Rückwirkung ungeachtet, auf den 1. Jänner 1860 festgestellt, und zwar darum, weil auch von diesem Zeitpunkte an, die Lasten für die Gemeinde beginnen, demnach auch der neu sistemisirte Gehalt des Oberlehrers von dieser Zeit an
und soll demselben für seine Mühe- waltung eine 10% Gebühr be- williget werden. – Es ist hiebei von der Meinung ausgegangen worden, daß die Einhebung durch die Gemeindevorstehung gewiß nicht zu den Resultat führen würde, wie durch den Oberlehrer, und daher die 10 % tige Einhebungsgebühr durch den Ausfall, der sonst ganz gewiß entstehen würde, nicht allein ge- deckt, sondern auch den Einheber für seine Mühewaltung eine entsprechende Remuneration ge- bothen wird. Eine gänzliche Auf- hebung des Schulgeldes und Deckung des gesamten Gehaltes und der anderen Schulkosten durch Repar- tition auf den Steuergulden ist nicht annehmbar befunden worden. b. Der Zeitpunkt von wann das Schulgeld auf solche Art ein- gehoben werden soll, wurde der Rückwirkung ungeachtet, auf den 1. Jänner 1860 festgestellt, und zwar darum, weil auch von diesem Zeit- punkte an, die Lasten für die Gemeinde beginnen, demnach auch der neu sistemisirte Gehalt des Oberlehrers von dieser Zeit an
aus zu zalen kommt, und nach ge- pflogener Unterhandlung über fragliche Punkte mit den Oberlehrer, auch anzuweisen sein wird. c. Wegen Belassung der Neben- bezüge an den Oberlehrer für das Jahr 1860 wurde sich dahin geeiniget, daß dieser Nebenbezug konsequenter Weise vom 1. Januar an aufzuhören habe, und der für die Zeit von diesem Tage bis Ende des Schuljahres d.i. bis Ende August an die städtische Kasse, Rubrik „Schulkosten“ einzuziehen ist. d. Wurde beantragt, den Ober- lehrer als Entschädigung hiefür und für die in seinem Gesuche angeführten Uebersiedlungs- Auslagen 50 fl ÖW aus der Stadtkasse, Rubrik „Schulkosten“ zuzuweisen. e. Da aber der Gemeinderath bei seiner Beschlußfassung über die Erhebung der Schule zur Pfarr- hauptschule von der Ansicht aus- gegangen ist, in den Bezügen aus dem Schulfonde eine Entschädi- gung, freilich ganz unbedeutender Art, für die Opfer die die Gemeinde
aus zu zalen kommt, und nach gepflogener Unterhandlung über fragliche Punkte mit den Oberlehrer, auch anzuweisen sein wird. c. Wegen Belassung der Nebenbezüge an den Oberlehrer für das Jahr 1860 wurde sich dahin geeiniget, daß dieser Nebenbezug konsequenter Weise vom 1. Januar an aufzuhören habe, und der für die Zeit von diesem Tage bis Ende des Schuljahres d.i. bis Ende August an die städtische Kasse, Rubrik „Schulkosten“ einzuziehen ist. d. Wurde beantragt, den Oberlehrer als Entschädigung hiefür und für die in seinem Gesuche angeführten UebersiedlungsAuslagen 50 fl ÖW aus der Stadtkasse, Rubrik „Schulkosten“ zuzuweisen. e. Da aber der Gemeinderath bei seiner Beschlußfassung über die Erhebung der Schule zur Pfarrhauptschule von der Ansicht ausgegangen ist, in den Bezügen aus dem Schulfonde eine Entschädigung, freilich ganz unbedeutender Art, für die Opfer die die Gemeinde
hiebei brachte, zu haben, dieselben aber nun ganz ungerechtfertigter Weise entzogen werden, so sey zu versuchen, durch eine Vorstellung an die hohe kk. Statthalterey den beständigen Fortbezug wieder zu erwirken. f. Soll dieser Vorstellung eine zweite angereiht werden, mit welcher das Präsentationsrecht bei der Besetzung der Oberlehrerstelle gewährt werden soll, indem es ganz natürlich ist, daß die Gemeinde, wenn selbe schon zur Zalung, der Lehrer verpflichtet ist, auch und namentlich bei der Besetzung des Oberlehrers ein Wort mitzureden haben soll. g. Endlich würde sich in der Frage der Pensionirung dahin vereinbart, daß der Oberlehrer nach Maßgabe der politischen Schulverfassung und den allgemeinen Pensions-Vorschriften, pensionsfähig erklärt werde. Die Pensionszusage ist aber keineswegs auf die Unterlehrer auszudehnen, weil dieselben für das Konsistorium immer verfügbar bleiben müssen, aus
hiebei brachte, zu haben, dieselben aber nun ganz ungerechtfertigter Weise entzogen werden, so sey zu versuchen, durch eine Vorstellung an die hohe kk. Statthalterey den beständigen Fortbezug wieder zu erwirken. f. Soll dieser Vorstellung eine zweite angereiht werden, mit welcher das Präsentationsrecht bei der Besetzung der Oberlehrer- stelle gewährt werden soll, indem es ganz natürlich ist, daß die Gemeinde, wenn selbe schon zur Zalung, der Lehrer verpflichtet ist, auch und namentlich bei der Besetzung des Oberlehrers ein Wort mitzureden haben soll. g. Endlich würde sich in der Frage der Pensionirung dahin verein- bart, daß der Oberlehrer nach Maßgabe der politischen Schul- verfassung und den allgemeinen Pensions-Vorschriften, pensions- fähig erklärt werde. Die Pensionszusage ist aber keineswegs auf die Unterlehrer auszudehnen, weil dieselben für das Konsistorium immer ver- fügbar bleiben müssen, aus
welchem Grunde auch eine Be- theiligung bei der Besetzung der Unterlehrer zu stellen nicht zulässig erscheint. Indem ich diesen Ansichten des Comités beipflichte, stelle ich den Antrag daß dieselben in allen Punkten zum Gemeinderathsbeschluß er- hoben werden, und diesem Beschluße gemäß sind. 1. Dem Oberlehrer Jakob Irk diese Beschlüße in so weit selbe ihm angehen in einem Dekrete bekannt zu geben, und ist der- selbe unter Einem aufzufordern sein Einverständniß mit der be- antragten Schulgeld Einhebung und der hiefür zugestandenen Perzeptualgebühr, oder seine Gründe dagegen in einer schriftlichen Äußerung bekannt zu geben. Ist diese Äußerung erfolgt, ist der Gehalt des Ober- lehrers anzuweisen, wozu be- hufs der Vormerkung das Kassa- amt vorläufig die Weisung er- hält. Dieser vorläufige Auftrag ist demselben auch bezüglich des Entschädigungsbetrages pr 50 fl
welchem Grunde auch eine Betheiligung bei der Besetzung der Unterlehrer zu stellen nicht zulässig erscheint. Indem ich diesen Ansichten des Comités beipflichte, stelle ich den Antrag daß dieselben in allen Punkten zum Gemeinderathsbeschluß erhoben werden, und diesem Beschluße gemäß sind. 1. Dem Oberlehrer Jakob Irk diese Beschlüße in so weit selbe ihm angehen in einem Dekrete bekannt zu geben, und ist derselbe unter Einem aufzufordern sein Einverständniß mit der beantragten Schulgeld Einhebung und der hiefür zugestandenen Perzeptualgebühr, oder seine Gründe dagegen in einer schriftlichen Äußerung bekannt zu geben. Ist diese Äußerung erfolgt, ist der Gehalt des Oberlehrers anzuweisen, wozu behufs der Vormerkung das Kassaamt vorläufig die Weisung erhält. Dieser vorläufige Auftrag ist demselben auch bezüglich des Entschädigungsbetrages pr 50 fl
und der Einziehung des Schulfondsbeitrages zu ertheilen. Ferner ist die Vorstellung bezüglich der Belassung der Bezüge aus dem Schulfonde und des Präsentationsrechtes zu verfassen und an die hohe kk. Statthalterey zu leiten. Einhelliger Beschluß nach diesen Anträgen. 953. Comißions Protokoll ad Num 7199 über die vorgefundenen Gebrechen im Sondersiechenhause. Zur Hebung und beziehungsweise Verbesserung der vorgefundenen Gebrechen wird für zweckdienlich erachtet, und beschlossen, die in den Punkten 2, 3, 4 u. 5, nämlich die Setzung eines Sparherdes, die Herrichtung eines heitzbaren Zimmers für Irrsinnige, die Adaptirung der großen Kammer zu einem Siechenzimmer, dann der Verputz des Thurmes und der Hauptmauer und die Reparatur des Daches des kleinen Gewölbes am Eingange von der Strasse sollen mit der größten Sparsamkeit, unter Uebermachung und Leitung des Herrn Gemeinderathes Vögerl
und der Einziehung des Schulfonds- beitrages zu ertheilen. Ferner ist die Vorstellung bezüglich der Belassung der Bezüge aus dem Schulfonde und des Präsentationsrechtes zu verfassen und an die hohe kk. Statthalterey zu leiten. Einhelliger Beschluß nach diesen Anträgen. 953. Comißions Protokoll ad Num 7199 über die vorgefundenen Gebre- chen im Sondersiechenhause. Zur Hebung und beziehungsweise Verbesserung der vorgefundenen Gebrechen wird für zweckdienlich erachtet, und beschlossen, die in den Punkten 2, 3, 4 u. 5, nämlich die Setzung eines Sparherdes, die Herrichtung eines heitzbaren Zimmers für Irrsinnige, die Adaptirung der großen Kammer zu einem Siechen- zimmer, dann der Verputz des Thurmes und der Hauptmauer und die Reparatur des Daches des kleinen Gewölbes am Ein- gange von der Strasse sollen mit der größten Sparsamkeit, unter Uebermachung und Leitung des Herrn Gemeinderathes Vögerl
und des Herrn Inspizienten Hofmann im Regiewegen auszuführen und sind allwöchentlich die Wochenlisten mit Aufführung der Arbeiten, der Arbeitszeit und des Lohnes zur Zalung vorzulegen, und aber die übrigen Arbeiten, welche frü- her mit den Verfertigern genau zu behandeln, zur Zalungsanwei- sung zu überreichen. Sämtliche Arbeiten sind gut und dauerhaft, aber ohne Prunk mit entsprechend geringen Auf- wande auszuführen. Die beiden Herrn: Vögerl und Hofmann sind von diesem Beschluße mittelst Dekret und mit dem Ersuchen zu verständigen, die Leitung und Ueberwachung der Herstellungen zu übernehmen. Ueber die weiteren Punkte wird ferner verfügt, daß ad 1 von der Kanzelei, das im Siechen zimmer aufgeheftete Speisen- normale den jetzigen Verhältnissen angepaßt und abgeändert werde. Die im Punkte 6 angetragenen zwey Kathegorien der Verpflegung hat zu unterbleiben, da von dem Grundsatze ausgegangen wird,
und des Herrn Inspizienten Hofmann im Regiewegen auszuführen und sind allwöchentlich die Wochenlisten mit Aufführung der Arbeiten, der Arbeitszeit und des Lohnes zur Zalung vorzulegen, und aber die übrigen Arbeiten, welche früher mit den Verfertigern genau zu behandeln, zur Zalungsanweisung zu überreichen. Sämtliche Arbeiten sind gut und dauerhaft, aber ohne Prunk mit entsprechend geringen Aufwande auszuführen. Die beiden Herrn: Vögerl und Hofmann sind von diesem Beschluße mittelst Dekret und mit dem Ersuchen zu verständigen, die Leitung und Ueberwachung der Herstellungen zu übernehmen. Ueber die weiteren Punkte wird ferner verfügt, daß ad 1 von der Kanzelei, das im Siechen zimmer aufgeheftete Speisennormale den jetzigen Verhältnissen angepaßt und abgeändert werde. Die im Punkte 6 angetragenen zwey Kathegorien der Verpflegung hat zu unterbleiben, da von dem Grundsatze ausgegangen wird,
daß mit möglichster Strenge nur solche Personen in die Siechenanstalt aufgenommen werden sollen, die wirklich ganz hilflos sind. Für eine halbe Verpflegung für Halbsieche könne nicht leicht eine Gränze gefunden werden, und es würde sich die Zahl auf Kosten des Armen Institutes bald auf alle Unterstandler ausdehnen. Bei Punkt 7 wird der Mehrbedarf der Seife von monatlich 3/4 ℔ für jene Personen bewilligt, die ihrer körperlichen Leiden wegen, einer öfteren Reinigung bedürfen. Punkt 8. Soll wegen Mangel an Brunnenwasser, die Akten die über die Wasserleitung des bezüglichen Brunnens aus der Registratur erhoben, und dem Referenten zur weiteren Veranlassung übergeben werden. Punkt 9. Ist bei der Beendigung des Haus Wiesenpachtes zu erwägen ob der Pacht neu einzuleiten oder das Futter abgemäht und verkauft werden soll.
daß mit möglichster Strenge nur solche Personen in die Sie- chenanstalt aufgenommen werden sollen, die wirklich ganz hilflos sind. Für eine halbe Verpflegung für Halbsieche könne nicht leicht eine Gränze gefunden werden, und es würde sich die Zahl auf Kosten des Armen Institutes bald auf alle Unterstandler ausdehnen. Bei Punkt 7 wird der Mehrbedarf der Seife von monatlich 3/4 ℔ für jene Personen bewilligt, die ihrer körperlichen Leiden wegen, einer öfteren Reinigung bedürfen. Punkt 8. Soll wegen Mangel an Brunnenwasser, die Akten die über die Wasserleitung des bezüglichen Brunnens aus der Registratur erhoben, und dem Referenten zur wei- teren Veranlassung über- geben werden. Punkt 9. Ist bei der Beendigung des Haus Wiesenpachtes zu erwägen ob der Pacht neu einzuleiten oder das Futter abgemäht und verkauft werden soll.
Punkt 10. Hat sich seither behoben. Punkt 11. Sind zwei neue Kotzen anzuschaffen, und ist hiemit Herr Hoffmann zu betrauen. Endlich ist der Unterständler Jakob Luckeneder aus dem Hause abzuschaffen, und zwar aus dem Grunde, weil derselbe seines Geschäfts des Wichshandels wegen, wochenlang vom Hause entfernt ist, und seine Kammer füglich einem Bedürftigeren über- lassen werden kann. Schlüßlich ist eine Instruktion für die beiden Herrn Inspizienten zu verfassen und soll hiebei die bestehende Instruktion zur Grundlage genommen werden. Hiebei ist noch zu berücksichtigen, daß auch die Siechen in der An- stalt der allgemeinen Hausord- nung zu unterstehen haben, und daß denselben der Bettel streng untersagt werde. Die Inspizienten sollen die Ver- pflichtung und das Recht haben bei Ausbrüchen der Irrsinnigen die polizeiliche Hilfe anzusprechen welche ihnen auch bereitwillig geleistet werden soll.
Punkt 10. Hat sich seither behoben. Punkt 11. Sind zwei neue Kotzen anzuschaffen, und ist hiemit Herr Hoffmann zu betrauen. Endlich ist der Unterständler Jakob Luckeneder aus dem Hause abzuschaffen, und zwar aus dem Grunde, weil derselbe seines Geschäfts des Wichshandels wegen, wochenlang vom Hause entfernt ist, und seine Kammer füglich einem Bedürftigeren überlassen werden kann. Schlüßlich ist eine Instruktion für die beiden Herrn Inspizienten zu verfassen und soll hiebei die bestehende Instruktion zur Grundlage genommen werden. Hiebei ist noch zu berücksichtigen, daß auch die Siechen in der Anstalt der allgemeinen Hausordnung zu unterstehen haben, und daß denselben der Bettel streng untersagt werde. Die Inspizienten sollen die Verpflichtung und das Recht haben bei Ausbrüchen der Irrsinnigen die polizeiliche Hilfe anzusprechen welche ihnen auch bereitwillig geleistet werden soll.
Ferner soll ihnen das Recht gestehen, über gemachte Anzeige jede Abhilfe zu verlangen, wenn sich die Hausbewohner gegen die bestehende Hausordnung benehmen oder andere unsittliche oder andere Vergehen zu Schulden kommen lassen. 615. Bericht der Mild. Vers. Fonds Rechnungsführung über die bei diesem Fonde und der bischöflichen Stiftung erledigten Pfründen und über die zur Consolidirung dieser Fonde nothwendigen Maßregeln. Dieser Bericht wird zur Wissenschaft genommen und beschlossen, daß um den Mild. Vers. Fond nicht voreilig zu beschweren vor der Hand nur 10 Lazarethhauspfründen und zwar zur Schonung des Armen Institutes an gänzlich verpflegte in der Siechen Anstalt verliehen werden sollen. Der Tag der Verleihung, so wie die Bezeichnung bleibt einer späteren Erledigung vorbehalten. Bezüglich der weiteren bereits erledigten Pfründen soll langsam vorgegangen werden und nur in den dringensten Fällen
Ferner soll ihnen das Recht ge- stehen, über gemachte Anzeige jede Abhilfe zu verlangen, wenn sich die Hausbewohner gegen die bestehende Hausordnung benehmen oder andere unsittliche oder andere Vergehen zu Schulden kommen lassen. 615. Bericht der Mild. Vers. Fonds Rech- nungsführung über die bei die- sem Fonde und der bischöflichen Stif- tung erledigten Pfründen und über die zur Consolidirung die- ser Fonde nothwendigen Maßregeln. Dieser Bericht wird zur Wissenschaft genommen und be- schlossen, daß um den Mild. Vers. Fond nicht voreilig zu beschweren vor der Hand nur 10 Lazareth- hauspfründen und zwar zur Schonung des Armen Institutes an gänzlich verpflegte in der Siechen Anstalt verliehen wer- den sollen. Der Tag der Verleihung, so wie die Bezeichnung bleibt einer späteren Erledigung vorbehalten. Bezüglich der weiteren be- reits erledigten Pfründen soll langsam vorgegangen werden und nur in den dringensten Fällen
an sehr bedürftige Bittsteller, oder an solche die in die Siechen- Anstalt zur Verpflegung aufge- nommen werden, verliehen werden, und zwar in so lange bis der Fond zu einer regelmäßigen Besetzung gekräftiget sein wird. Zur Evidenzhaltung und steten Uebersicht der besetzten und nicht besetzten Pfründen soll ein Ver- zeichniß derart angelegt und den Referenten eingehändigt wer- den, daß alle Pfründen aufscheinen und neue Besetzungen eingezeich- net werden können. Die Milden Vers. Fonds Rechnungsführg wird zur Anlegung und Vorlage eines solchen Verzeichnißes unter Einem angewiesen. Jede Pfründenerledigung ist anzuzeigen. In Beziehung, der Kapitalsergän- zung der bischöflich Thomas Gregor Ziegler'schen Pfründenstiftung wird beschlossen und angeordnet, daß dieselbe im Sinne des Berichtes ergänzt, und zwar sollen die Restforderungen an alten Kran- kenverpflegskosten, welche der Fond aus dem Armen Institute
an sehr bedürftige Bittsteller, oder an solche die in die SiechenAnstalt zur Verpflegung aufgenommen werden, verliehen werden, und zwar in so lange bis der Fond zu einer regelmäßigen Besetzung gekräftiget sein wird. Zur Evidenzhaltung und steten Uebersicht der besetzten und nicht besetzten Pfründen soll ein Verzeichniß derart angelegt und den Referenten eingehändigt werden, daß alle Pfründen aufscheinen und neue Besetzungen eingezeichnet werden können. Die Milden Vers. Fonds Rechnungsführg wird zur Anlegung und Vorlage eines solchen Verzeichnißes unter Einem angewiesen. Jede Pfründenerledigung ist anzuzeigen. In Beziehung, der Kapitalsergänzung der bischöflich Thomas Gregor Ziegler'schen Pfründenstiftung wird beschlossen und angeordnet, daß dieselbe im Sinne des Berichtes ergänzt, und zwar sollen die Restforderungen an alten Krankenverpflegskosten, welche der Fond aus dem Armen Institute
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2