1313. Adolf Gottwald um Herabsetzung des Strafbetrages pr 43 fl auf die Hälfte pr 21 f 50 x für Stadtbeleuchtung in den Monaten Jenner und Anfangs Februar 1860. In Folge Gemeinderathsbeschlußes vom heutigen Tage wird dem Herrn Bittsteller von den bis 5. Febr l.J. rücksichtlich mangelhafter Beleuchtung auferlaufenen Strafen pr 43 fl ÖW die Hälfte mit 21 fl 50 xr nachgesehen, die weitere Hälfte pr 21 fl 50 xr jedoch ist von dem städt. Kassaamte von den an den Beleuchtungspächter Herrn Adolf Gottwald, aus zuzalenden Pachtschillingsgeldern in Abzug zu bringen u. an den städt. Polizeiwachtmeister Johann Wansner zu erfolgen. Hievon ist Herr Adolf Gottwald und das städt. Kassaamt, letzteres mit dem Beifügen zu verständigen, die eine Hälfte pr 21 fl 50 xr welche als Conventional Strafe einzuheben resp. von den Pachtgeldern in Abzug zu bringen wäre, abzuschreiben. 779. Conto des Georg Radermayr pr 8 fl für gelieferte 2 Fuhren Deckplatten. Dem Kassaamte zur Zalung.
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