keine Folge gegeben werden. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an Eine hohe k.k. Statthalterey offen, welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. Dessen Herr Gesuchsteller und die hiesigen Büchsenmacher zu Handen des Herrn Anton Fendt rathschlägig zu verständigen. 997. Simon Burich, um Ertheilung des Bürgerrechts der lf. Kreisstadt Steyr. Dem Herrn Simon Burich wird hiemit in folge Gemeinderathsbeschlußes vom heutigen Tage Z. 997 das Bürgerrecht der lf. Kreisstadt gegen Erlag der vorgeschriebenen beim städt. Kassaamte zu entrichtenden Taxe von fl 15 75 xr verliehen. Dessen Herr Gesuchsteller unter Beilagen Rückschluß, sowie das städt. Kassaamt und das Expedit wegen Eintragung dieses Herrn Bürgers im catastro civium auf Rubrik zu verständigen. 857. Bauamts-Inspizient Donberger bittet
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