Zuweisung einer Entschädigung bezüglich der Verrichtungen in der Küche. Der Bittstellerin wird die höchste Armenportion pr 20 xr ÖW. wochentlich als Remuneration für den Küchendienst von heute an mit dem Beisatze bewilligt, daß diese Verleihung von dem Tage wieder aufzuhören habe von welchen der Kuchendienst von dieser Person nicht mehr versehen wird. Hievon ist die Armen Instituts Rechnungsführung bezüglich der Auszalung, der Obmann des Bürgerspitals wegen der Anzeige der Dienstleistung und die Bittstellerin zu verständigen. 932. Armen Instituts Rechnungsführung zeigt an, daß die Herrn Pöll auf ihr Armengeld verzichte und der Knabe Leopold Rumpfhuber das Normalalter überschnitten habe. Die Anzeige wegen der Einstellung der Armenbetheilung der Theres Pöll wird gutgeheißen und zur Wissenschaft genommen. Bezüglich des Knabe Leopold Rumpfhuber wird die
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