in ihren Ansätzen richtig befunden worden ist, ist nunmehr die selbe an die kk. Prov. Staatsbuchhaltung zu leiten. 723. Josef Bach um Aufnahme in ein Unterstandshaus und Betheilung aus dem Armenfonde. Dem Bittsteller ist bezüglich der Betheilung aus dem Armenfonde zur nächsten ArmenComißion vorzuladen. Bezüglich des Unterstandes ist dieses Gesuch in Vormerkg. zu halten, da vor der Hand die Unterbringung des Gesuchstellers nicht so dringend sein dürfte, da derselbe ohnehin bin seinen Verwandten die Wohnung genießt. 260. Josefa Kutzenberger, um Aufnahme der Katharina Dorfbauer in die Siechenanstalt. Um über das Bedürfniß, der Aufnahme in die gänzliche Verpflegung entscheiden zu können, hat sich die taubstume Katarina Dorfbauer bei der nächsten Armenkomißion vorzustellen und die Meinung der Comißionsglieder zu vernehmen. Hievon ist Josefa Kutzenberger
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