untergebrachten Elisabeth Schellmann. Die Obligation ist aufzubewahren so auch die Barbeträge und sind selbe samt den Zinsen der Obligation zu Gunsten des Ar- men Institutes nach dem Tode der Elisabeth Schellmann als Vergütung der Verpflegskosten in Anspruch zu nehmen, was auch mit dem Erlös der Sackuhr seiner- zeit zu geschehen hat. Vorläufig ist auch letztere aufzubewahren. 286. Anton Steinberger um Aufname ins Siechenzimmer. Diesem Gesuche kann dermalen nicht Folge gegeben werden, da sich Anton Steinberger seines körperlichen Befindens halber sich zur Aufname in gänzliche Verpflegung nach den bestehen- den Vorschriften sich noch nicht eignet. 516. Expeditor Amtmann relationirt z. Zahl 7477 das Resultat über den aus dem rückbezalten Joh. Rams- ner'schen Kapital besorgten Ankauf von 3 Stück Nat. Anleh. Oblionen.
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