und es unterliegt demnach der Auszalung der Verdienstsumme an den Restaurateur Hani, im Sinne des h. Statthalterey Erlaßes vom 9. Jenner 1859 Z. 381 intimirt mit kreisbehördlichen Erlaß vom 19. Jenner 1859 Z. 331 keinen Anstand. Hievon wird die geistl. Vogtey mit dem Bedeuten verständigt, daß die Rechnungsbelege der Rechnungsführung unter Einem eingehändigt werden. 7486. Note des bischöfl. Konsistoriums betreffend die Abänderung des Stiftbriefs Entwurfes der Franz Krennmayr'schen Messenstiftung. Der anliegende Stiftbriefsentwurf ist sohin abzuändern, daß derselbe statt auf zwei auf eine Messe lautet und sodann wieder dem hochw. bischöfl. Konsistorium vorzulegen und die Genehmigung abzuwarten. 601. Protokoll über die Bitte des Jakob Spitaler, Obmann im
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