Ratsprotokoll vom 24. Jänner 1860

erwähnte abweisliche Bescheidung verwiesen. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die hohe kk. Statthalterey offen, der binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. Hievon sind Herr Gesuchsteller, und die hies. Hutmacher Innung rathschlägig zu verständigen. 7426. Franz Pichler, um Verleihung eines personellen Gemischtwarenhandlungsbefugniß für Steyr.Nachdem die Anzahl der bestehenden Handlungsbefugniße bei dem Umstande, als das des Herrn Anton Pichler durch dessen Tod erloschen ist, durch die Wiederverleihung eines solchen Befugnißes an den seitherigen Gesellschafter des Genannten hierorts nicht vermehrt wird, so findet der Gemeinderath Ihnen Herr Franz Pichler über Ihr Einschreiten de prs. 21. l.Mts Z. 7426 ein personelles Handlungsbefugniß für den Stadtbezirk Steyr mit dem Beifügen zu verleihen, daß Ihnen nach erfolgter Rechtskraft dieses Verleihungsbescheides bevorstehe, sich wegen Bemessung

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