Ratsprotokoll vom 24. Jänner 1860

mit dem Beifügen verliehen, daß er sich nach erlangter Rechtskraft dieses Verleihungsbescheides wegen Bemessung seiner Erwerbsteuer hieramts zu melden habe. Hiergegen steht der Rekurs an eine hohe kk. Statthalterey offen, der binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. Dessen H. Gesuchsteller unter Beilagen Rückschluß sowie der Hr. Vorsteher der Wirthskommune rathschlägig zu verständigen. 7591. Engelbert Ziehfreund, um Verleihung eines personellen Hutmachergewerbes für Steyr. Nachdem der unterm 2. Dezbr. 1856 Z. 5353 erflossene hieramtlich Bescheid über das gleiche Ansuchen des Gesuchstellers in Rechtskraft erwachsen ist; und die Bestimmungen des neuen Gewerbegesetzes gegenwärtig noch keine Anwendung finden, die in dem erwähnten abweislichen Bescheide enthaltenen Gründe aber noch gleichfalls statt haben; so wird Gesuchsteller auf die oben

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