Ratsprotokoll vom 20. Dezember 1859

städt. Polizeiamt zu verständigen sind. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die h. Statthalterey offen, der binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. 7047. Roman v. Jäger, um nachträgliche Erfolgung des für die Monate Novbr. 1858 bis Juli 1859 zu wenig empfangenen Gemeindezuschlägen pr. 34 fl 33 1/2 xr für ausgeführtes Bier. Das Ansuchen des H. Gesuchstellers um Rückvergütungsanweisung, für das bis inklußive Oktbr. 1859 aus dem Stadtbezirke Steyr ausgeführte Bier findet durch die bereits an den H. Exhibenten beim städt. Kassaamte erfolgte Auszalung der beanspruchten Rückvergütungsbeträge seine Erledigung mit dem Beifügen, daß es ihm bezüglich der weiters erhobenen Anstände über die Richtigkeit der zur Rückvergütung angewiesenen Beträge frei stehe, sich aus der hierämtl. Vorschreibung in Kassaamte Aufklärung zu verschaffen. 7006. Michael Thalhuber bittet nach vorheriger Besitzanschreibung des Josef u. der Anna Pieslinger um seine und seiner Ehegattin

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