Ratsprotokoll vom 20. Dezember 1859

statt vom Schotter und Erde aus lauter harten Felsen bestand, somit der Kanal zumeist aus dem Felsen ausgehauen werden muß, wird gemeinderäthl. genehmiget, daß dem Pflastermeister Hefner zu den bereits bewilligten Akkord Arbeiten laut Protokoll vom 13. Oktober Posten 1 à 4 im Betrag 110 fl 58 xr ein weiterer Betrag von 60 fl zugelegt werde, wodurch die ganze Kosten Summe der bezüglichen sich auf 170 fl 58 xr Ö.W. beläuft. 7127. Karl Gutbruner um ZalungsAnweisung des 2ten Drittels seiner Verdienstsumme von der Herstellung des WasserableitungsKanals in der bucklichten Wiese.Nachdem diese Kanalarbeiten unmittelbar vor Eintritt des strengen Winters beendet

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