5618. Note des k.k. BezirksAmts Waidhofen a./d. Ibbs pcto. Versorgung des in Johann Röckenzein. Bei dem Umstande, als bei dem Tode der Mutter die Eltern derselben die Verpflichtung auf sich haben, für das hinterlassene Kind zu sorgen, kann sich die Gemeinde Vorstehung auf einen Verpflegskostenbeitrag nicht herbeilassen, welches der Gemeinde Vorstehung Waidhofen im Wege des dortigen k.k. Bezirksamtes mit Note bekannt zu geben ist. Refrt. Sekretär Aichinger: 5807. Josef Berger, Hausbesizer um Consens zur Ehe mit der Braut Josefa Schedel. Ist der Ehekonsens auszufertigen.
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