6415. Conto des Schmiedmeisters Eppinger für Schmiedarbeiten in der Stadtpfarrkirche. Nachdem in diesem Conto noch ein früherer bereits bereits aus- gewiesener Betrag einbezogen ist, so ist dieser erste Conto vor- zulegen, um, wenn dieses für selben nicht schon geschehen wäre, denselben adjustiren zu lassen, und die hochortige Genehmigung erwirken zu können. Bei Vor- lage dieser Conti ist die k.k. Kreisbehörde auf die Ueberspannt- heit der Preise aufmerksam zu machen und zu ersuchen, daß bei diesem Umstande, diese Arbeit unter Zuzug der Gemeinde Vor- stehung besichtiget und hiernach die Adjustirung des Contos und Ausstellung des Befundszer- tifikates geschehen möge.
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