Ratsprotokoll vom 8. November 1859

6415. Conto des Schmiedmeisters Eppinger für Schmiedarbeiten in der Stadtpfarrkirche. Nachdem in diesem Conto noch ein früherer bereits bereits ausgewiesener Betrag einbezogen ist, so ist dieser erste Conto vorzulegen, um, wenn dieses für selben nicht schon geschehen wäre, denselben adjustiren zu lassen, und die hochortige Genehmigung erwirken zu können. Bei Vorlage dieser Conti ist die k.k. Kreisbehörde auf die Ueberspanntheit der Preise aufmerksam zu machen und zu ersuchen, daß bei diesem Umstande, diese Arbeit unter Zuzug der Gemeinde Vorstehung besichtiget und hiernach die Adjustirung des Contos und Ausstellung des Befundszertifikates geschehen möge.

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