aufgetragen, um diesen Betrag den Ankauf von Staatspapieren zu veranlassen und nach geschehenen Ankauf über denselben zu relationiren. 6337. Note des k.k. städt. deleg. Bez. Gerichtes Steyr ob das Seite des Armen Institutes Steyr auf die Verlassenschaft nach Katarina Rogl ein Anspruch erhoben wird. Bei dem Umstande, daß bei der geringen Verlassenschaft nach Bestreitung der Begräbnißkosten für das Armen Institut ohnehin nichts mehr erübrigt, und der Anspruch auf den Nachlaß der Katarina Rogl zu Gunsten ihrer Schwester aufgegeben, demnach derselbe anstandslos an letztere erfolgt werden kann; wovon das städt. deleg. Bezirksgericht zu verständg. ist.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2