Ratsprotokoll vom 27. September 1859

Anträge zu stellen: 1. Die Gemeinde Umlage von allen direkten und indirekten Steuern wieder wie bisher mit 20 % und auch die Zinskreuzer nach dem bisherigen Ausmaße, nämlich bis 100 fl Zins mit 2 xr bis 200 fl mit 3 1/2 xr und über 200 fl mit 5 xr Ö.W. einzuheben. 2. Als Schulkosten ebenfalls wieder nur 10 % von allen direkten Steuern zu repartiren und den hiernach etwa ungedeckt verbleibenden Rest für das Jahr 1861 zu belassen. 3. Zur Deckung des noch ver- bleibenden Defizits sind nach Maßgabe des entstehenden Be- darfes bei der hiesigen Spar- kassa Anlehen zu kontrahiren. Es sind daher die Repartitionen zur Einhebung der Umlagen nach den bisherigen Modalitäten des pro 1859 festgestellten Steuer- Katasters zu verfaßen und rücksichtlich der Einhebung des 20 %igen Verzehrungssteuer Gemeinde Zu- schlages auf die einfache

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