Ratsprotokoll vom 27. September 1859

Anträge zu stellen: 1. Die Gemeinde Umlage von allen direkten und indirekten Steuern wieder wie bisher mit 20 % und auch die Zinskreuzer nach dem bisherigen Ausmaße, nämlich bis 100 fl Zins mit 2 xr bis 200 fl mit 3 1/2 xr und über 200 fl mit 5 xr Ö.W. einzuheben. 2. Als Schulkosten ebenfalls wieder nur 10 % von allen direkten Steuern zu repartiren und den hiernach etwa ungedeckt verbleibenden Rest für das Jahr 1861 zu belassen. 3. Zur Deckung des noch verbleibenden Defizits sind nach Maßgabe des entstehenden Bedarfes bei der hiesigen Sparkassa Anlehen zu kontrahiren. Es sind daher die Repartitionen zur Einhebung der Umlagen nach den bisherigen Modalitäten des pro 1859 festgestellten SteuerKatasters zu verfaßen und rücksichtlich der Einhebung des 20 %igen Verzehrungssteuer Gemeinde Zuschlages auf die einfache

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