jährlichen Ausgaben im Betrage von 30.098 fl durch die gewöhnlichen jährlichen Einnahmen pr. 18.826 fl mit Zuhilfnahme der Umla- gen und Verz. Steuer Zu- schläge im Reinertrage von 12.000 fl Zusammen mit 30.826 fl wohl gedeckt wären, daß aber für außerordentliche Zwecke nur der kleine Ueberschuß von 728 fl verbleibt, daher alle darüber hin- ausgehenden außerordentlichen Auslagen unbedeckt bleiben müssen und wieder neue Anlehen erheischen werden, was nach dem Abschluße des Präliminars, wenn man die beantragte Rückzalung von 2000 fl Passiven abrechnet, noch mit 5690 fl der Fall sein wird. Bei einem solchen Stande der Stadt- kassa ist es nun gewiß einleuch- tend, daß an eine Ermäßigung der Umlagen und Verzehrungs- steuerzuschläge für das Jahr 1860 gar nicht gedacht werden kann, daher dieselben wieder in ihrem bisherigen Ausmaße beantragt werden; ich erlaube mir demnach folgende
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