Ratsprotokoll vom 27. September 1859

Gold- und Silberarbeiter Gewerbes im Gewerbprotokolle der Stadt Steyr.In Folge dieses Einschreitens wird dem Gesuchsteller bedeutet, daß die Löschung seines im hierortigen Gewerbprotokolle folio 218 innliegenden Gold- und Silberarbeitergewerbes erst dann veranlaßt werden könne, wenn die Urkunde, auf Grund welcher er das Eigenthumsrecht dieses Gewerbes, um welches bis nun noch immer Alois Sänonn angeschrieben ist, erwarb, – beigebracht worden sein wird; da Gesuchsteller sonst nicht berechtigt erscheint, die bücherl. Löschung eines Gewerbes zu begehren, auf welchem er nicht als Besitzer angetragen erscheint. 5201. Josef Röllig, um Aufnahme in den Gemeindeverband und um Verleihung des Bürgerrechts der Stadt Steyr. Herr Josef Röllig wird hiemit in den Verband der Gemeinde Steyr aufgenommen und demselben das Bürgerrecht der k.k. l.f. Kreisstadt Steyr ertheilt. Die gesetzliche Aufnahmstaxe pr. 10 fl 50 xr u. die Bürgerrechtstaxe pr. 15 fl 75 xr ist im städt. Kassaamte zu erlegen hievon sind H. Exhibent u. das städtische Conscriptions u. Kassaamt zu verständg.

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