so stelle ich den Antrag es sey an die hohe k.k. Statthalterey zu berichten, daß der Gemeinderath sich für die Beibehaltung des gegenwärtigen Statutes der Gemeinde Steyr ausgesprochen, und beschlossen habe, das Ansuchen zu stellen, daß für den Fall, als hohen und höchsten Orts demungeachtet Abänderungen an dem gegenwärtigen Statute verfügt werden wollten, die Vornahme solcher Aenderungen in Gemäßheit des Artikels 7 des Gesetzes vom 24. April 1859 mit Mitgliedern der Gemeinde Steyr, welche vom Gemeinderathe hiezu erwählt werden, vorher berathen werde. Einhellig nach dem Antrage. 5398. Comißions Protokoll ad Num. 5125 über die Prüfung und Berichtigung des städt. Präliminars pro 1860. Vortrag Mit Bezug auf das Commißions Protokoll stellt sich heraus, daß die gewöhnlichen
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