5089. Wenzl Neuhauser, um Verleihung eines personellen Schneidergewerbes für Steyr. Bei dem hierortigen Bestande von 32 Schneidergewerben findet der Gemeinderath kein lokales Bedürfniß die Anzahl dieser Gewerbe zu vermehren, weßhalb wegen mangelndem Ortsbedarfe diesem Gesuche um Verleihung eines personellen Schneidergewerbes keine Folge gegeben werden kann. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die hohe k.k. Statthalterey offen, welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist, dessen Gesuchsteller unter Beilagen Rückschluß und der Herr Vorsteher der hies. bürgl. Schneider Innung rathschlägig zu verständigen. 5090. Johann Meixner um Verleihung eines pers. Schuhmachergewerbes für Steyr. Bei dem hierortigen Umstande von 36 Schuhmachergewerben findet der Gemeinderath kein lokales Bedürfniß die Anzahl
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2