Ratsprotokoll vom 27. September 1859

Kunst in Steyr mit dem Wohnorte No. 394 in Aichet. Dem Ansuchen der Frau Theresia Kaltenböck hierorts die Hebammen- kunst ausüben zu dürfen, steht kein Hinderniß entgegen. Hievon wird Gesuchstellerin unter Rückschluß der Beilagen rathschl. und der k.k. Herr Kreisarzt mit Note verständigt. 5643. Franz Mikusch um Verleihung eines personellen Schuhmacherge- werbes für Steyr. Von dem hierortigen Bestande von 36 Schuhmachergewerben findet der Gemeinderath kein lokales Bedürfniß die Anzahl dieser Ge- werbe zu vermehren, weßhalb die- sem Gesuche um Verleihung eines personellen Schuhmachergewerbes für Steyr keine Folge gegeben wer- den kann. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die hohe k.k. Statthalterei offen, welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. Hievon ist auch die Schuhmacher Innung zu verständg.

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