Ratsprotokoll vom 27. September 1859

des Bräuers Josef Wegscheider in Sirninghofen pcto. Rückvergütung des städt. Zuschlages von dem aus dem Stadtgebiethe ausgeführten Biere aufrecht erhalten wird. Hievon sind Herr Rekurrent und das städt. Kassaamt mit Int. Dekret, letzteres mit der Anweisung zur Erfolgung des rückzuvergütenden Gemeindezuschlages pr. 45 fl 62 xr Ö.W. an Herrn Wegscheider zu verständigen und ist Rekurrent anzuweisen, daß er für den Fall, als er eine Einlagerung von Bier im Stadtbezirke wieder beabsichtigen sollte, rechtzeitig hieramts die Anzeige zu erstatten habe. 5091. Georg Haidl, um pers. Befugniß zum Lederausschnitt im Kleinen. Nachdem laut hoher k.k. Statthalterei Entscheidung vom 28. Jenner 1859 Z. 766, intimirt mit hierortigem Dekrete vom 24. Febr. 1859 Z. 817 der Lederausschnitt als eine Nebenbeschäftigung des nur an arme, erwerbsunfähige Schuhmacher zu

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