Rechnungsführung mit der Weisung, dem k.k. städt. deleg. Bezirksgerichte Steyr unter Bekanntgabe der Ziffer des von Maria Kerschner aus dem Armen Institute bezogenen Betrages mit Note zurückzuerwiedern, daß unter den bestehenden Verhältnissen auf eine Entschädigung aus der Verlassenschaft der Maria Kerschner zu Gunsten der Kinder verzichtet wird. 5569. Kreisbehördl. Intimation des hohen Statthalterey Erlaßes womit die Aufnahme eines 5 % Darlehens im Betrage von 1400 fl Ö.W. für Restaurations Arbeiten an der Stadtpfarrkirche Steyr bewilliget wird. Wird zur Kenntniß genommen, und sind die Schuldbriefe im Entwurfe, nach der in diesem Erlaße gegebenen Weise zu verfassen und zur weiteren Amtshandlung vorzulegen; wovon die Stadtpfarrkirchen Rechnungsführung zu verständigen.
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