5558. Note des k.k. Telegrafenamtes Steyr, mit der Bekanntgabe, daß am 19. u 20. Septbr. l.J. die dem k.k. Telegrafenamtsleiter Herrn Gumpelmayr zugewiesene Wohnung neben dem Telegrafenamte von denselben bezogen wird. Hierüber ist von der Kanzley nach Angabe des Herrn Sekretärs ein Protokoll aufzunehmen, worin mit Bezugnahme auf den mit der löbl. Telegrafen Direktion bestehenden Vertrag die bestehenden und die umgewechselten Lokalitäten genau beschrieben und benannt werden sollen. Dieses Protokoll wäre dem Amtsleiter des hies. k.k. Telegrafenamtes Herrn Gumpelmayr zur Mitfertigung vorzulegen, und denselben eine dem Original gleichlautende Abschrift des Protokolles zur Vorlage an seine vorgesetzte Behörde einzuhändigen. Im Protokolle wolle ferners angeführt werden, daß die Stadtgemeinde ohne Einvernehmen
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