Besteuerung von 5800 fl Fleischer 3200 fl Wirthe und Bräuer nach Maßgabe dieses Verhältnisses der k.k. Finanz Bezirks Direktion in Wels anzuzeigen, und die vorgeschriebenen Kundmachungen zu veröffentlichen. Wegen Errichtung eines GrundParzellen Grundbuches in welchem sämtliche der Stadtgemeinde Steyr eigenthümlich gehörige Grundparzellen gehörig aufscheinen, wird der Herr Kaßier Willner betraut, der zugleich die Weisung erhält, über die noch im Rückstande aushaftenden Mortuarium und Laudemiens Beträge zu relationiren, um sodann geeigneten Orts die Einbringung derselben zu erwirken; wovon derselbe rathschlägig zu verständigen. Einhelliger Beschluß nach diesen Anträgen. 5713. Protokoll ad Num. 5304 über die Wahl eines neuen Viertelmeisters an Stelle des enthobenen Franz Geilhofer für das IV. Stadtviertel.Durch Stimmenmehrheit fiel
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