Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 27. September 1859 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Stadt Steyr am 27. September 1859. Unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Mayr, Lechner, Vogl, Vögerl, Edelbauer, Unzeittig, Harazmüller, Haas, Stigler Sandböck, Amort. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Millner, Eysn, v. Jäger, Heindl Michael, Heindl Anton, Dr. Spängler, Krenkl- müller, Engl, Nutzinger, entschuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor: 3008. Vortrag Mit hohen Statthalterey Erlaße vom 14. May l.J. Z. 1920 Pr. wurde die Stadtgemeinde Steyr in Kennt- niß gesetzt, daß für den Fall, als, das von Sr. k.k. apost. Majestät genehmigte dermalen in Wirksam- keit bestehende Gemeinde Statut der Stadt Steyr einer Revision unterzogen werden soll, der 30te September d.J. als Frist hiezu be- stimmt werde. Nachdem kein Grund vorliegt, welcher eine Aenderung des dermalen bestehenden Gemeinde- Statutes wünschenswerth macht,
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Stadt Steyr am 27. September 1859. Unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Mayr, Lechner, Vogl, Vögerl, Edelbauer, Unzeittig, Harazmüller, Haas, Stigler Sandböck, Amort. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Millner, Eysn, v. Jäger, Heindl Michael, Heindl Anton, Dr. Spängler, Krenklmüller, Engl, Nutzinger, entschuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor: 3008. Vortrag Mit hohen Statthalterey Erlaße vom 14. May l.J. Z. 1920 Pr. wurde die Stadtgemeinde Steyr in Kenntniß gesetzt, daß für den Fall, als, das von Sr. k.k. apost. Majestät genehmigte dermalen in Wirksamkeit bestehende Gemeinde Statut der Stadt Steyr einer Revision unterzogen werden soll, der 30te September d.J. als Frist hiezu bestimmt werde. Nachdem kein Grund vorliegt, welcher eine Aenderung des dermalen bestehenden GemeindeStatutes wünschenswerth macht,
so stelle ich den Antrag es sey an die hohe k.k. Statthalterey zu berichten, daß der Gemeinderath sich für die Beibehaltung des gegenwärtigen Statutes der Gemeinde Steyr ausgesprochen, und beschlossen habe, das Ansuchen zu stellen, daß für den Fall, als hohen und höchsten Orts demungeachtet Abänderungen an dem gegenwärtigen Statute verfügt werden wollten, die Vornahme solcher Aenderungen in Gemäßheit des Artikels 7 des Gesetzes vom 24. April 1859 mit Mitgliedern der Gemeinde Steyr, welche vom Gemeinderathe hiezu erwählt werden, vorher berathen werde. Einhellig nach dem Antrage. 5398. Comißions Protokoll ad Num. 5125 über die Prüfung und Berichtigung des städt. Präliminars pro 1860. Vortrag Mit Bezug auf das Commißions Protokoll stellt sich heraus, daß die gewöhnlichen
so stelle ich den Antrag es sey an die hohe k.k. Statthalterey zu berichten, daß der Gemeinde- rath sich für die Beibehaltung des gegenwärtigen Statutes der Gemeinde Steyr ausgesprochen, und beschlossen habe, das Ansuchen zu stellen, daß für den Fall, als hohen und höchsten Orts demunge- achtet Abänderungen an dem gegenwärtigen Statute verfügt werden wollten, die Vornahme solcher Aenderungen in Gemäß- heit des Artikels 7 des Gesetzes vom 24. April 1859 mit Mitglie- dern der Gemeinde Steyr, welche vom Gemeinderathe hiezu er- wählt werden, vorher berathen werde. Einhellig nach dem Antrage. 5398. Comißions Protokoll ad Num. 5125 über die Prüfung und Berichti- gung des städt. Präliminars pro 1860. Vortrag Mit Bezug auf das Commi- ßions Protokoll stellt sich heraus, daß die gewöhnlichen
jährlichen Ausgaben im Betrage von 30.098 fl durch die gewöhnlichen jährlichen Einnahmen pr. 18.826 fl mit Zuhilfnahme der Umla- gen und Verz. Steuer Zu- schläge im Reinertrage von 12.000 fl Zusammen mit 30.826 fl wohl gedeckt wären, daß aber für außerordentliche Zwecke nur der kleine Ueberschuß von 728 fl verbleibt, daher alle darüber hin- ausgehenden außerordentlichen Auslagen unbedeckt bleiben müssen und wieder neue Anlehen erheischen werden, was nach dem Abschluße des Präliminars, wenn man die beantragte Rückzalung von 2000 fl Passiven abrechnet, noch mit 5690 fl der Fall sein wird. Bei einem solchen Stande der Stadt- kassa ist es nun gewiß einleuch- tend, daß an eine Ermäßigung der Umlagen und Verzehrungs- steuerzuschläge für das Jahr 1860 gar nicht gedacht werden kann, daher dieselben wieder in ihrem bisherigen Ausmaße beantragt werden; ich erlaube mir demnach folgende
jährlichen Ausgaben im Betrage von 30.098 fl durch die gewöhnlichen jährlichen Einnahmen pr. 18.826 fl mit Zuhilfnahme der Umlagen und Verz. Steuer Zuschläge im Reinertrage von 12.000 fl Zusammen mit 30.826 fl wohl gedeckt wären, daß aber für außerordentliche Zwecke nur der kleine Ueberschuß von 728 fl verbleibt, daher alle darüber hinausgehenden außerordentlichen Auslagen unbedeckt bleiben müssen und wieder neue Anlehen erheischen werden, was nach dem Abschluße des Präliminars, wenn man die beantragte Rückzalung von 2000 fl Passiven abrechnet, noch mit 5690 fl der Fall sein wird. Bei einem solchen Stande der Stadtkassa ist es nun gewiß einleuchtend, daß an eine Ermäßigung der Umlagen und Verzehrungssteuerzuschläge für das Jahr 1860 gar nicht gedacht werden kann, daher dieselben wieder in ihrem bisherigen Ausmaße beantragt werden; ich erlaube mir demnach folgende
Anträge zu stellen: 1. Die Gemeinde Umlage von allen direkten und indirekten Steuern wieder wie bisher mit 20 % und auch die Zinskreuzer nach dem bisherigen Ausmaße, nämlich bis 100 fl Zins mit 2 xr bis 200 fl mit 3 1/2 xr und über 200 fl mit 5 xr Ö.W. einzuheben. 2. Als Schulkosten ebenfalls wieder nur 10 % von allen direkten Steuern zu repartiren und den hiernach etwa ungedeckt verbleibenden Rest für das Jahr 1861 zu belassen. 3. Zur Deckung des noch verbleibenden Defizits sind nach Maßgabe des entstehenden Bedarfes bei der hiesigen Sparkassa Anlehen zu kontrahiren. Es sind daher die Repartitionen zur Einhebung der Umlagen nach den bisherigen Modalitäten des pro 1859 festgestellten SteuerKatasters zu verfaßen und rücksichtlich der Einhebung des 20 %igen Verzehrungssteuer Gemeinde Zuschlages auf die einfache
Anträge zu stellen: 1. Die Gemeinde Umlage von allen direkten und indirekten Steuern wieder wie bisher mit 20 % und auch die Zinskreuzer nach dem bisherigen Ausmaße, nämlich bis 100 fl Zins mit 2 xr bis 200 fl mit 3 1/2 xr und über 200 fl mit 5 xr Ö.W. einzuheben. 2. Als Schulkosten ebenfalls wieder nur 10 % von allen direkten Steuern zu repartiren und den hiernach etwa ungedeckt verbleibenden Rest für das Jahr 1861 zu belassen. 3. Zur Deckung des noch ver- bleibenden Defizits sind nach Maßgabe des entstehenden Be- darfes bei der hiesigen Spar- kassa Anlehen zu kontrahiren. Es sind daher die Repartitionen zur Einhebung der Umlagen nach den bisherigen Modalitäten des pro 1859 festgestellten Steuer- Katasters zu verfaßen und rücksichtlich der Einhebung des 20 %igen Verzehrungssteuer Gemeinde Zu- schlages auf die einfache
Besteuerung von 5800 fl Fleischer 3200 fl Wirthe und Bräuer nach Maßgabe die- ses Verhältnisses der k.k. Finanz Bezirks Direktion in Wels anzuzeigen, und die vorgeschrie- benen Kundmachungen zu ver- öffentlichen. Wegen Errichtung eines Grund- Parzellen Grundbuches in wel- chem sämtliche der Stadtgemeinde Steyr eigenthümlich gehörige Grundparzellen gehörig auf- scheinen, wird der Herr Kaßier Willner betraut, der zugleich die Weisung erhält, über die noch im Rückstande aushaftenden Mor- tuarium und Laudemiens Beträ- ge zu relationiren, um sodann geeigneten Orts die Einbringung derselben zu erwirken; wovon derselbe rathschlägig zu verstän- digen. Einhelliger Beschluß nach die- sen Anträgen. 5713. Protokoll ad Num. 5304 über die Wahl eines neuen Viertelmei- sters an Stelle des enthobenen Franz Geilhofer für das IV. Stadtviertel. Durch Stimmenmehrheit fiel
Besteuerung von 5800 fl Fleischer 3200 fl Wirthe und Bräuer nach Maßgabe dieses Verhältnisses der k.k. Finanz Bezirks Direktion in Wels anzuzeigen, und die vorgeschriebenen Kundmachungen zu veröffentlichen. Wegen Errichtung eines GrundParzellen Grundbuches in welchem sämtliche der Stadtgemeinde Steyr eigenthümlich gehörige Grundparzellen gehörig aufscheinen, wird der Herr Kaßier Willner betraut, der zugleich die Weisung erhält, über die noch im Rückstande aushaftenden Mortuarium und Laudemiens Beträge zu relationiren, um sodann geeigneten Orts die Einbringung derselben zu erwirken; wovon derselbe rathschlägig zu verständigen. Einhelliger Beschluß nach diesen Anträgen. 5713. Protokoll ad Num. 5304 über die Wahl eines neuen Viertelmeisters an Stelle des enthobenen Franz Geilhofer für das IV. Stadtviertel.Durch Stimmenmehrheit fiel
die Wahl eines Viertelmeisters des IV. Stadtviertels auf den H. Anton Gemböck. Hievon ist derselbe zu verständigen und das Vollzugsbureau hat wegen Dekret, Instruktion und Dankschreiben an den Herrn Geilhofer das Nöthige zu veranlassen. 5180. Comißions Protokoll über die Uebernahme der städtischen und Fondsbarschaften von dem neuen Stadtkassier Stefan Willner. Dem löblichen Gemeinderathe vorgetragen, und zur Wissenschaft genommen. 5429. Bau Inspizient Donberger zeigt an, daß zwey städt. Pöller zersprungen sind. Der Herr Bauamts Inspizient wolle sogleich die vorhandenen städt. Pöller zur Verwerthung gegen vorhergangener Relation bringen, und die Anschaffung metallener Pöller in verhältnißmäßiger Größe gegen vorhergegangener Ratifikation veranlassen.
die Wahl eines Viertelmeisters des IV. Stadtviertels auf den H. Anton Gemböck. Hievon ist derselbe zu verständigen und das Vollzugsbureau hat wegen Dekret, Instruktion und Dank- schreiben an den Herrn Geilhofer das Nöthige zu veranlassen. 5180. Comißions Protokoll über die Uebernahme der städtischen und Fondsbarschaften von dem neuen Stadtkassier Stefan Willner. Dem löblichen Gemeinderathe vorgetragen, und zur Wissen- schaft genommen. 5429. Bau Inspizient Donberger zeigt an, daß zwey städt. Pöller zersprungen sind. Der Herr Bauamts Inspizient wolle sogleich die vorhandenen städt. Pöller zur Verwerthung gegen vorhergangener Relation bringen, und die Anschaffung metallener Pöller in verhält- nißmäßiger Größe gegen vorhergegangener Ratifikation veranlassen.
3771. Josef Mäßner Conto für gelieferte Schmidarbeiten pr. 6 fl 23 xr. Zur Zalung. 4157. Johann Millner Conto für Ham- merschmiedarbeiten pr. 38 fl 88 xr. Zur Zalung. 3620. Franz Werndl Conto für geliefer- tes Ladenzeug pr. 56 fl. Zur Zalung. 5093. Conto der Forstkasse der Herrschaft Steyr für Stammflöße pr. 93 fl. Zur Zalung. 4859. Einreichungs Protokollist und Registrant Franz Karl be- richtet über die Durchführung und Vollendung der Umregistrirung sämtl. Aktenstücke vom Jahre 1850 herwärts nach den neuesten Vorschriften. Dem Kanzellisten Herrn Franz Karl wird nebst einen Belobungsdekret eine Remuneration von Fünfzig Gulden Oester. Währg. gemeinderäthlich bewilligt. Dessen derselbe und das Kassaamt rathschlägig zu verständigen.
3771. Josef Mäßner Conto für gelieferte Schmidarbeiten pr. 6 fl 23 xr. Zur Zalung. 4157. Johann Millner Conto für Hammerschmiedarbeiten pr. 38 fl 88 xr. Zur Zalung. 3620. Franz Werndl Conto für geliefertes Ladenzeug pr. 56 fl. Zur Zalung. 5093. Conto der Forstkasse der Herrschaft Steyr für Stammflöße pr. 93 fl. Zur Zalung. 4859. Einreichungs Protokollist und Registrant Franz Karl berichtet über die Durchführung und Vollendung der Umregistrirung sämtl. Aktenstücke vom Jahre 1850 herwärts nach den neuesten Vorschriften. Dem Kanzellisten Herrn Franz Karl wird nebst einen Belobungsdekret eine Remuneration von Fünfzig Gulden Oester. Währg. gemeinderäthlich bewilligt. Dessen derselbe und das Kassaamt rathschlägig zu verständigen.
IV. Section Refrt. Herr Gemeinderath Amort. 5430. Bau Inspizient Donberger relationirt über den Zustand der Strasse im Bindergaßel in Reichenschwall. Dem Bauamte mit der Weisung, die nothwendigsten Reparaturen sogleich vorzunehmen. 5682. Bau Inspizient Donberger relationirt ad Num. 5428 daß der Ofen in der Wohnung des Stadtpfarrthurmwächters Michael Mayr ganz unbrauchbar ist. Ist dem Bauamte mit der Weisung zuzustellen, daß der in der Stadtpfarrthurmwächters Wohnung geeignete Ofen behandelt, und ehestens aufgesetzt werde. 5446. Bauamts Inspizient Donberger berichtet über den Stand der 2 Strassenschutzmauer in Aichet und Abgang, der Pappelbäum auf der Sirningerstrasse. Ist dem Bauamte die Weisung zu geben, daß die ungerührten Gebrechen an den bezeichneten Grundschutzmauern jener noch
IV. Section Refrt. Herr Gemeinderath Amort. 5430. Bau Inspizient Donberger relationirt über den Zustand der Strasse im Bindergaßel in Reichenschwall. Dem Bauamte mit der Wei- sung, die nothwendigsten Repa- raturen sogleich vorzunehmen. 5682. Bau Inspizient Donberger relationirt ad Num. 5428 daß der Ofen in der Wohnung des Stadtpfarrthurmwächters Michael Mayr ganz unbrauch- bar ist. Ist dem Bauamte mit der Wei- sung zuzustellen, daß der in der Stadtpfarrthurmwächters Wohnung geeignete Ofen behan- delt, und ehestens aufgesetzt werde. 5446. Bauamts Inspizient Donberger berichtet über den Stand der 2 Strassenschutzmauer in Aichet und Abgang, der Pappelbäum auf der Sirningerstrasse. Ist dem Bauamte die Weisung zu geben, daß die ungerührten Gebrechen an den bezeichneten Grundschutzmauern jener noch
vor Eintritt des Winters im guten Stande gebracht werden. Ferners wäre das Bauamt zu beauftragen, daß die an der Strasse nach Sirning fehlenden Pappelbäume zur Zeit geeigneten Orts besorgt und an den fehlenden Stellen ergänzt werden. Einhellig angenommen. 5677. Bauamts Inspizient Donber- ger relationirt ad Num. 4341 über die Unbrauchbarkeit des Ofens wie auch der Fenster in der Wohnung des Josef Petten- berger im Schrankenhause in Aichet. Wird gemeinderäthlich be- williget, daß in der Wohnung des Mauthpächters in Aichet ein neuer Kochofen samt Brat- röhre aufgesetzt werde. Ferners daß die bereits un- brauchbar gewordenen Fenster- rahmen durch neue ersetzt werden. Darüber ist dem Bauamte der nöthige Auftrag zu ertheilen, daß nehmlich ein neuer Ofen behandelt, gehörig aufgesetzt werde, so wie die
vor Eintritt des Winters im guten Stande gebracht werden. Ferners wäre das Bauamt zu beauftragen, daß die an der Strasse nach Sirning fehlenden Pappelbäume zur Zeit geeigneten Orts besorgt und an den fehlenden Stellen ergänzt werden. Einhellig angenommen. 5677. Bauamts Inspizient Donberger relationirt ad Num. 4341 über die Unbrauchbarkeit des Ofens wie auch der Fenster in der Wohnung des Josef Pettenberger im Schrankenhause in Aichet. Wird gemeinderäthlich bewilliget, daß in der Wohnung des Mauthpächters in Aichet ein neuer Kochofen samt Bratröhre aufgesetzt werde. Ferners daß die bereits unbrauchbar gewordenen Fensterrahmen durch neue ersetzt werden. Darüber ist dem Bauamte der nöthige Auftrag zu ertheilen, daß nehmlich ein neuer Ofen behandelt, gehörig aufgesetzt werde, so wie die
Fensterrahmen beim Tischler anfertigen zu lassen. Der Nothschranken beim Fladergut haben die städt. Zimerleute an Ort und Stelle zu bringen. 4786. Distrikts Aktuar Willner überreicht ad Num. 3417 das Schätzungsprotokoll über den dem Herrn Leopold Nußbaumer durch die Reitübungen der Hußaren auf dem gepachteten Bürgerkorpsexerzierplatze zugegangenen Schadens. Wird gemeinderäthlich genehmigt, daß dem Herrn Leopold Nußbaumer als Pächter des sogenannten Bürgerkorps Exerzierplatzes für den Entgang der durch die Reitübungen der Hußaren verdorbenen Fechsung an Heu und Grumet nach Verhältniß des durch beeidete Schätzmänner zu Protokoll gegebenen Schadens der Betrag 15 fl Ö.W. aus der Stadtkasse vergütet werde, und wird somit der Akt zur nöthigen Zalungsanweisung an den H. Referenten der III. Section abgetretten.
Fensterrahmen beim Tischler anfertigen zu lassen. Der Nothschranken beim Fladergut haben die städt. Zimerleute an Ort und Stelle zu bringen. 4786. Distrikts Aktuar Willner überreicht ad Num. 3417 das Schätzungsprotokoll über den dem Herrn Leopold Nußbaumer durch die Reitübungen der Hußaren auf dem gepachteten Bürgerkorpsexerzierplatze zugegangenen Schadens. Wird gemeinderäthlich genehmigt, daß dem Herrn Leopold Nuß- baumer als Pächter des soge- nannten Bürgerkorps Exerzier- platzes für den Entgang der durch die Reitübungen der Hußaren verdorbenen Fechsung an Heu und Grumet nach Verhältniß des durch beeidete Schätzmänner zu Protokoll ge- gebenen Schadens der Betrag 15 fl Ö.W. aus der Stadtkasse ver- gütet werde, und wird somit der Akt zur nöthigen Zalungsan- weisung an den H. Referenten der III. Section abgetretten.
5558. Note des k.k. Telegrafenamtes Steyr, mit der Bekanntgabe, daß am 19. u 20. Septbr. l.J. die dem k.k. Telegrafenamtsleiter Herrn Gumpelmayr zugewiesene Woh- nung neben dem Telegrafenamte von denselben bezogen wird. Hierüber ist von der Kanzley nach Angabe des Herrn Sekretärs ein Protokoll aufzunehmen, worin mit Bezugnahme auf den mit der löbl. Telegrafen Direktion bestehenden Vertrag die bestehenden und die umge- wechselten Lokalitäten genau beschrieben und benannt werden sollen. Dieses Protokoll wäre dem Amtsleiter des hies. k.k. Telegrafenamtes Herrn Gumpelmayr zur Mitferti- gung vorzulegen, und den- selben eine dem Original gleichlautende Abschrift des Protokolles zur Vorlage an seine vorgesetzte Behörde ein- zuhändigen. Im Protokolle wolle ferners angeführt werden, daß die Stadtgemeinde ohne Einvernehmen
5558. Note des k.k. Telegrafenamtes Steyr, mit der Bekanntgabe, daß am 19. u 20. Septbr. l.J. die dem k.k. Telegrafenamtsleiter Herrn Gumpelmayr zugewiesene Wohnung neben dem Telegrafenamte von denselben bezogen wird. Hierüber ist von der Kanzley nach Angabe des Herrn Sekretärs ein Protokoll aufzunehmen, worin mit Bezugnahme auf den mit der löbl. Telegrafen Direktion bestehenden Vertrag die bestehenden und die umgewechselten Lokalitäten genau beschrieben und benannt werden sollen. Dieses Protokoll wäre dem Amtsleiter des hies. k.k. Telegrafenamtes Herrn Gumpelmayr zur Mitfertigung vorzulegen, und denselben eine dem Original gleichlautende Abschrift des Protokolles zur Vorlage an seine vorgesetzte Behörde einzuhändigen. Im Protokolle wolle ferners angeführt werden, daß die Stadtgemeinde ohne Einvernehmen
keinerley Umstaltungen in den sowohl dem löbl. Telegrafenamte als dem Herrn Amtsleiter zugewiesenen Lokalitäten gestatte. VI. Section Refrt. Herr Gemeinderath Lechner. 5551. Armen Instituts Rechnungsführung relationirt zur Z. 3003 das Resultat des Obligations Ankaufes zur Simon Zachhuber'schen Pfründenstiftung.Wird zur Kenntniß genommen und erhält die Rechnungsführung der Simon Zachhuber'schen Pfründenstiftung die Weisung über die Möglichkeit der Errichtung einer weiteren Pfründe im Monate Merz unter genauer Nachweisung zu berichten. 5215. Conto der Kohlkommunität pr. 341 fl 4 xr Ö.W. für geliefertes Schulholz. Dem Kassaamte zur Zalung auf Rechnung der Schulkonkurrenz. 5519. Note des k.k. städt. deleg. Bezirks gerichtes Steyr pcto. Bekanntgabe ob das Seite des Armen Instituts auf die Verlassenschaft nach der verstorb. Maria Kerschner ein Anspruch erhoben wird. Der Armen Instituts
keinerley Umstaltungen in den sowohl dem löbl. Telegrafenamte als dem Herrn Amtsleiter zuge- wiesenen Lokalitäten gestatte. VI. Section Refrt. Herr Gemeinderath Lechner. 5551. Armen Instituts Rechnungs- führung relationirt zur Z. 3003 das Resultat des Obliga- tions Ankaufes zur Simon Zachhuber'schen Pfründenstiftung. Wird zur Kenntniß genommen und erhält die Rechnungsführung der Simon Zachhuber'schen Pfrün- denstiftung die Weisung über die Möglichkeit der Errichtung einer weiteren Pfründe im Monate Merz unter genauer Nachweisung zu berichten. 5215. Conto der Kohlkommunität pr. 341 fl 4 xr Ö.W. für geliefertes Schulholz. Dem Kassaamte zur Zalung auf Rechnung der Schulkonkurrenz. 5519. Note des k.k. städt. deleg. Bezirks gerichtes Steyr pcto. Bekanntgabe ob das Seite des Armen Instituts auf die Verlassenschaft nach der verstorb. Maria Kerschner ein Anspruch erhoben wird. Der Armen Instituts
Rechnungsführung mit der Wei- sung, dem k.k. städt. deleg. Be- zirksgerichte Steyr unter Bekanntgabe der Ziffer des von Maria Kerschner aus dem Armen Institute bezogenen Betrages mit Note zurück- zuerwiedern, daß unter den bestehenden Verhältnissen auf eine Entschädigung aus der Ver- lassenschaft der Maria Kerschner zu Gunsten der Kinder verzich- tet wird. 5569. Kreisbehördl. Intimation des hohen Statthalterey Erlaßes wo- mit die Aufnahme eines 5 % Dar- lehens im Betrage von 1400 fl Ö.W. für Restaurations Arbeiten an der Stadtpfarrkirche Steyr bewilliget wird. Wird zur Kenntniß genommen, und sind die Schuldbriefe im Entwurfe, nach der in diesem Erlaße gegebenen Weise zu verfassen und zur weiteren Amtshandlung vorzulegen; wovon die Stadtpfarrkirchen Rechnungsführung zu verständigen.
Rechnungsführung mit der Weisung, dem k.k. städt. deleg. Bezirksgerichte Steyr unter Bekanntgabe der Ziffer des von Maria Kerschner aus dem Armen Institute bezogenen Betrages mit Note zurückzuerwiedern, daß unter den bestehenden Verhältnissen auf eine Entschädigung aus der Verlassenschaft der Maria Kerschner zu Gunsten der Kinder verzichtet wird. 5569. Kreisbehördl. Intimation des hohen Statthalterey Erlaßes womit die Aufnahme eines 5 % Darlehens im Betrage von 1400 fl Ö.W. für Restaurations Arbeiten an der Stadtpfarrkirche Steyr bewilliget wird. Wird zur Kenntniß genommen, und sind die Schuldbriefe im Entwurfe, nach der in diesem Erlaße gegebenen Weise zu verfassen und zur weiteren Amtshandlung vorzulegen; wovon die Stadtpfarrkirchen Rechnungsführung zu verständigen.
Refrt. Sekretär Aichinger. 5674. Anna Bauhofer, um innwohnungsweisen Aufenthalt in SteyrG. egen Beachtung der polizeil. Vorschriften bewilligt. 5416. Josef Löffler, um innwohnungsweisen Aufenthalt in Steyr. Gegen Beachtung der polizeil. Vorschriften bewilligt. 5368. Anna Slawinsky um innwohnungsweisen Aufenthalt in Steyr. Gegen Beachtung der polizeil. Vorschriften bewilligt. 5397. Barbara Höller um innwohnungsweisen Aufenthalt in SteyrW. egen mangelnden Lebenserwerb abgewiesen. 5703. Statthalterey Erlaß vom 18. l.Mts. Z. 16340 u. kreisbehördl. Erlaß vom 23. l.Mts Z. 5244 pcto. Rekurs des Johann Rodler wegen verweigerten Viktualienhandel. Unter Komm. Rückschluß und Anlage des Bezugsaktes mit Bericht der k.k. Kreisbehörde vorzulegen. 5449. Kreisämtl. Indorsat vom 12. l.Mts. Z. 5055 und Statthalt. Erlaß vom 8. l.Mts.
Refrt. Sekretär Aichinger. 5674. Anna Bauhofer, um innwoh- nungsweisen Aufenthalt in Steyr. Gegen Beachtung der polizeil. Vorschriften bewilligt. 5416. Josef Löffler, um innwohnungs- weisen Aufenthalt in Steyr. Gegen Beachtung der polizeil. Vorschriften bewilligt. 5368. Anna Slawinsky um inn- wohnungsweisen Aufenthalt in Steyr. Gegen Beachtung der polizeil. Vorschriften bewilligt. 5397. Barbara Höller um innwoh- nungsweisen Aufenthalt in Steyr. Wegen mangelnden Lebens- erwerb abgewiesen. 5703. Statthalterey Erlaß vom 18. l.Mts. Z. 16340 u. kreisbehördl. Erlaß vom 23. l.Mts Z. 5244 pcto. Rekurs des Johann Rodler wegen verwei- gerten Viktualienhandel. Unter Komm. Rückschluß und Anlage des Bezugsaktes mit Bericht der k.k. Kreisbehörde vorzulegen. 5449. Kreisämtl. Indorsat vom 12. l.Mts. Z. 5055 und Statthalt. Erlaß vom 8. l.Mts.
Z. 15570 pcto. Rekurs des Georg Ruppe ad Num. 3742 wegen ver- weigerten Südfrüchtenhandel. Unter Komm. Rückschluß und Anlage des Bezugsaktes Bericht an die k.k. Kreisbehörde. 5274. Michael Fischer um Erwerbsteu- er Minderung vom Leinwand- handel. Der k.k. Kreisbehörde mit dem Antrage auf Belassung des Steuersatzes vorgelegt. 5187. Johann Georg Bierbaumer um Consens zur Ehe mit der Braut Elisabeth Aichinger. Der Ehekonsens auszufertigen. 4890. Georg Schneiderweger um Con- sens zur Ehe mit der Braut A. Marie Knisinger. Der Ehekonsens auszufertigen. 4611. Johann Jandl um Consens zur Ehe mit der Braut Elisabeth Aigner. Der Ehekonsens auszufertigen. 5171. Franz Krumm um Consens zur Ehe mit der Braut Juliana Bauer. Der Ehekonsens auszufertigen. 5099. Kreisbehördl. Intimat. des hohen Statthalt. Erlaßes womit der Rekurs
Z. 15570 pcto. Rekurs des Georg Ruppe ad Num. 3742 wegen verweigerten Südfrüchtenhandel. Unter Komm. Rückschluß und Anlage des Bezugsaktes Bericht an die k.k. Kreisbehörde. 5274. Michael Fischer um Erwerbsteuer Minderung vom Leinwandhandel. Der k.k. Kreisbehörde mit dem Antrage auf Belassung des Steuersatzes vorgelegt. 5187. Johann Georg Bierbaumer um Consens zur Ehe mit der Braut Elisabeth Aichinger. Der Ehekonsens auszufertigen. 4890. Georg Schneiderweger um Consens zur Ehe mit der Braut A. Marie Knisinger. Der Ehekonsens auszufertigen. 4611. Johann Jandl um Consens zur Ehe mit der Braut Elisabeth Aigner. Der Ehekonsens auszufertigen. 5171. Franz Krumm um Consens zur Ehe mit der Braut Juliana Bauer. Der Ehekonsens auszufertigen. 5099. Kreisbehördl. Intimat. des hohen Statthalt. Erlaßes womit der Rekurs
des Bräuers Josef Wegscheider in Sirninghofen pcto. Rückvergütung des städt. Zuschlages von dem aus dem Stadtgebiethe ausgeführten Biere aufrecht erhalten wird. Hievon sind Herr Rekurrent und das städt. Kassaamt mit Int. Dekret, letzteres mit der Anweisung zur Erfolgung des rückzuvergütenden Gemeindezuschlages pr. 45 fl 62 xr Ö.W. an Herrn Wegscheider zu verständigen und ist Rekurrent anzuweisen, daß er für den Fall, als er eine Einlagerung von Bier im Stadtbezirke wieder beabsichtigen sollte, rechtzeitig hieramts die Anzeige zu erstatten habe. 5091. Georg Haidl, um pers. Befugniß zum Lederausschnitt im Kleinen. Nachdem laut hoher k.k. Statthalterei Entscheidung vom 28. Jenner 1859 Z. 766, intimirt mit hierortigem Dekrete vom 24. Febr. 1859 Z. 817 der Lederausschnitt als eine Nebenbeschäftigung des nur an arme, erwerbsunfähige Schuhmacher zu
des Bräuers Josef Wegscheider in Sirninghofen pcto. Rückvergü- tung des städt. Zuschlages von dem aus dem Stadtgebiethe ausge- führten Biere aufrecht erhal- ten wird. Hievon sind Herr Rekurrent und das städt. Kassaamt mit Int. Dekret, letzteres mit der An- weisung zur Erfolgung des rück- zuvergütenden Gemeindezu- schlages pr. 45 fl 62 xr Ö.W. an Herrn Wegscheider zu verständigen und ist Rekurrent anzuweisen, daß er für den Fall, als er eine Einlagerung von Bier im Stadt- bezirke wieder beabsichtigen sollte, rechtzeitig hieramts die Anzeige zu erstatten habe. 5091. Georg Haidl, um pers. Befug- niß zum Lederausschnitt im Kleinen. Nachdem laut hoher k.k. Statthalterei Entscheidung vom 28. Jenner 1859 Z. 766, intimirt mit hierortigem Dekrete vom 24. Febr. 1859 Z. 817 der Lederausschnitt als eine Neben- beschäftigung des nur an arme, er- werbsunfähige Schuhmacher zu
ertheilenden Geräthetragerbe- fugnißes erklärt und die Er- theilung eines solchen Befugnisses an den Gesuchsteller unzuläßig befunden wurde, so kann bei dem Umstande, als die obigerwähnte hohe Statthalterey Entscheidung in Rechtskraft erwachsen ist, dem Ge- suchsbegehren des Herrn Georg Haidl um Ertheilung des Befug- nisses zum Lederausschnitte nach dem vorstehenden Entscheidungsgrunde und aus dem im hierortigen Be- scheide vom 6. July 1858 Z. 3695 gel- tend gemachten Abweisungsgrunde keine Folge gegeben werden. 5107. Mathias Molterer um Verleihung eines personellen Ahlschmiedgewerbs- befugnisses für Steyr. Gesuchsteller wird auf den unterm 14. Juni 1859 Z. 3498 auf sein glei- ches Ansuchen hierorts erflossenen, abschlägigen Bescheid verwiesen. 5012. Theres Kaltenböck geprüfte Heb- ame, um Anerkennung der Berech- tigung zur Ausübung ihrer erlernten
ertheilenden Geräthetragerbefugnißes erklärt und die Ertheilung eines solchen Befugnisses an den Gesuchsteller unzuläßig befunden wurde, so kann bei dem Umstande, als die obigerwähnte hohe Statthalterey Entscheidung in Rechtskraft erwachsen ist, dem Gesuchsbegehren des Herrn Georg Haidl um Ertheilung des Befugnisses zum Lederausschnitte nach dem vorstehenden Entscheidungsgrunde und aus dem im hierortigen Bescheide vom 6. July 1858 Z. 3695 geltend gemachten Abweisungsgrunde keine Folge gegeben werden. 5107. Mathias Molterer um Verleihung eines personellen Ahlschmiedgewerbsbefugnisses für Steyr. Gesuchsteller wird auf den unterm 14. Juni 1859 Z. 3498 auf sein gleiches Ansuchen hierorts erflossenen, abschlägigen Bescheid verwiesen. 5012. Theres Kaltenböck geprüfte Hebame, um Anerkennung der Berechtigung zur Ausübung ihrer erlernten
Kunst in Steyr mit dem Wohnorte No. 394 in Aichet. Dem Ansuchen der Frau Theresia Kaltenböck hierorts die Hebammenkunst ausüben zu dürfen, steht kein Hinderniß entgegen. Hievon wird Gesuchstellerin unter Rückschluß der Beilagen rathschl. und der k.k. Herr Kreisarzt mit Note verständigt. 5643. Franz Mikusch um Verleihung eines personellen Schuhmachergewerbes für Steyr. Von dem hierortigen Bestande von 36 Schuhmachergewerben findet der Gemeinderath kein lokales Bedürfniß die Anzahl dieser Gewerbe zu vermehren, weßhalb diesem Gesuche um Verleihung eines personellen Schuhmachergewerbes für Steyr keine Folge gegeben werden kann. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die hohe k.k. Statthalterei offen, welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. Hievon ist auch die Schuhmacher Innung zu verständg.
Kunst in Steyr mit dem Wohnorte No. 394 in Aichet. Dem Ansuchen der Frau Theresia Kaltenböck hierorts die Hebammen- kunst ausüben zu dürfen, steht kein Hinderniß entgegen. Hievon wird Gesuchstellerin unter Rückschluß der Beilagen rathschl. und der k.k. Herr Kreisarzt mit Note verständigt. 5643. Franz Mikusch um Verleihung eines personellen Schuhmacherge- werbes für Steyr. Von dem hierortigen Bestande von 36 Schuhmachergewerben findet der Gemeinderath kein lokales Bedürfniß die Anzahl dieser Ge- werbe zu vermehren, weßhalb die- sem Gesuche um Verleihung eines personellen Schuhmachergewerbes für Steyr keine Folge gegeben wer- den kann. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die hohe k.k. Statthalterei offen, welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. Hievon ist auch die Schuhmacher Innung zu verständg.
5089. Wenzl Neuhauser, um Verlei- hung eines personellen Schneider- gewerbes für Steyr. Bei dem hierortigen Bestande von 32 Schneidergewerben findet der Gemeinderath kein lokales Bedürfniß die Anzahl dieser Gewerbe zu vermehren, weßhalb wegen mangelndem Ortsbedarfe diesem Gesuche um Verleihung eines personellen Schneidergewerbes keine Folge gegeben werden kann. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die hohe k.k. Statthalterey offen, welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist, dessen Gesuchsteller unter Beilagen Rück- schluß und der Herr Vorsteher der hies. bürgl. Schneider Innung rathschlägig zu verständigen. 5090. Johann Meixner um Verleihung eines pers. Schuhmachergewerbes für Steyr. Bei dem hierortigen Umstande von 36 Schuhmachergewerben findet der Gemeinderath kein lokales Bedürfniß die Anzahl
5089. Wenzl Neuhauser, um Verleihung eines personellen Schneidergewerbes für Steyr. Bei dem hierortigen Bestande von 32 Schneidergewerben findet der Gemeinderath kein lokales Bedürfniß die Anzahl dieser Gewerbe zu vermehren, weßhalb wegen mangelndem Ortsbedarfe diesem Gesuche um Verleihung eines personellen Schneidergewerbes keine Folge gegeben werden kann. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die hohe k.k. Statthalterey offen, welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist, dessen Gesuchsteller unter Beilagen Rückschluß und der Herr Vorsteher der hies. bürgl. Schneider Innung rathschlägig zu verständigen. 5090. Johann Meixner um Verleihung eines pers. Schuhmachergewerbes für Steyr. Bei dem hierortigen Umstande von 36 Schuhmachergewerben findet der Gemeinderath kein lokales Bedürfniß die Anzahl
dieser Gewerbe zu vermehren, weßhalb wegen mangelndem Ortsbedarfe diesem Gesuche um Verleihung eines personellen Schuhmachergewerbes keine Folge gegeben werden kann. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die hohe k.k. Statthalterey offen, welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. Dessen Gesuchsteller unter Beilagen Rückschluß u. der H. Vorsteher der hies. bürgl. Schuhmacher Innung rathschl. zu verständigen. 5465. Rudolf Meidel um Verleihung eines personellen Perücken und Friseurgewerbes für Steyr. Der Gemeinderath findet kein lokales Bedürfniß die Anzahl der hier bestehenden Perückenmachergewerbe, welche den hierortigen Anforderungen genügen, zu vermehren, weßhalb Ihrem Gesuche um Verleihung eines Perückenmachergewerbes für Steyr keine Folge gegeben werden kann. Gegen diese Entscheidung steht der
dieser Gewerbe zu vermehren, weßhalb wegen mangelndem Ortsbedarfe diesem Gesuche um Verleihung eines personellen Schuhmachergewerbes keine Folge gegeben werden kann. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die hohe k.k. Statthalterey offen, welcher binnen 4 Wochen an- zumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. Dessen Gesuchsteller unter Bei- lagen Rückschluß u. der H. Vorsteher der hies. bürgl. Schuhmacher Innung rathschl. zu verständigen. 5465. Rudolf Meidel um Verleihung eines personellen Perücken und Friseurgewerbes für Steyr. Der Gemeinderath findet kein lokales Bedürfniß die Anzahl der hier bestehenden Perückenma- chergewerbe, welche den hierortigen Anforderungen genügen, zu ver- mehren, weßhalb Ihrem Gesuche um Verleihung eines Perückenmacher- gewerbes für Steyr keine Folge ge- geben werden kann. Gegen diese Entscheidung steht der
Rekurs an die hohe k.k. Statthalterey offen, welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. Hievon sind auch die hiesigen Perückenmacher zu Handen des Herrn Karl Walter rathschl. zu verständigen. 5350. Michael Schabl, um Consens zur Ehe mit der Braut Elisabeth Gerber. Nachdem der in dem beigebrachten Zeugnisse des Alois Mayrbäurl angeführte Verdienst als Taglöh- ner kein andauernder und zur Erhaltung einer Familie hinrei- chender ist, so wird Gesuchsteller mit diesem Ehegesuche auf die mit hierortigen Dekrete vom 21. Septbr. v.J. Z. 4913 intimirte hohe Statt- halterey Entscheidung vom 1. Septbr. 1858 Z. 14636, laut welcher derselbe aus dem gleichen Grunde mit seinem früheren Ehegesuche im Rekurswege abschlägig verbeschieden wurde, gewiesen. 5098. Heinrich Woytila um Löschung seines
Rekurs an die hohe k.k. Statthalterey offen, welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. Hievon sind auch die hiesigen Perückenmacher zu Handen des Herrn Karl Walter rathschl. zu verständigen. 5350. Michael Schabl, um Consens zur Ehe mit der Braut Elisabeth Gerber. Nachdem der in dem beigebrachten Zeugnisse des Alois Mayrbäurl angeführte Verdienst als Taglöhner kein andauernder und zur Erhaltung einer Familie hinreichender ist, so wird Gesuchsteller mit diesem Ehegesuche auf die mit hierortigen Dekrete vom 21. Septbr. v.J. Z. 4913 intimirte hohe Statthalterey Entscheidung vom 1. Septbr. 1858 Z. 14636, laut welcher derselbe aus dem gleichen Grunde mit seinem früheren Ehegesuche im Rekurswege abschlägig verbeschieden wurde, gewiesen. 5098. Heinrich Woytila um Löschung seines
Gold- und Silberarbeiter Gewerbes im Gewerbprotokolle der Stadt Steyr.In Folge dieses Einschreitens wird dem Gesuchsteller bedeutet, daß die Löschung seines im hierortigen Gewerbprotokolle folio 218 innliegenden Gold- und Silberarbeitergewerbes erst dann veranlaßt werden könne, wenn die Urkunde, auf Grund welcher er das Eigenthumsrecht dieses Gewerbes, um welches bis nun noch immer Alois Sänonn angeschrieben ist, erwarb, – beigebracht worden sein wird; da Gesuchsteller sonst nicht berechtigt erscheint, die bücherl. Löschung eines Gewerbes zu begehren, auf welchem er nicht als Besitzer angetragen erscheint. 5201. Josef Röllig, um Aufnahme in den Gemeindeverband und um Verleihung des Bürgerrechts der Stadt Steyr. Herr Josef Röllig wird hiemit in den Verband der Gemeinde Steyr aufgenommen und demselben das Bürgerrecht der k.k. l.f. Kreisstadt Steyr ertheilt. Die gesetzliche Aufnahmstaxe pr. 10 fl 50 xr u. die Bürgerrechtstaxe pr. 15 fl 75 xr ist im städt. Kassaamte zu erlegen hievon sind H. Exhibent u. das städtische Conscriptions u. Kassaamt zu verständg.
Gold- und Silberarbeiter Gewerbes im Gewerbprotokolle der Stadt Steyr. In Folge dieses Einschreitens wird dem Gesuchsteller bedeutet, daß die Lö- schung seines im hierortigen Gewerb- protokolle folio 218 innliegenden Gold- und Silberarbeitergewerbes erst dann veranlaßt werden könne, wenn die Urkunde, auf Grund welcher er das Eigenthumsrecht dieses Gewerbes, um welches bis nun noch immer Alois Sänonn angeschrieben ist, erwarb, – beigebracht worden sein wird; da Gesuchsteller sonst nicht berechtigt er- scheint, die bücherl. Löschung eines Gewerbes zu begehren, auf welchem er nicht als Besit- zer angetragen erscheint. 5201. Josef Röllig, um Aufnahme in den Gemeindeverband und um Verleihung des Bürgerrechts der Stadt Steyr. Herr Josef Röllig wird hiemit in den Verband der Gemeinde Steyr aufge- nommen und demselben das Bürgerrecht der k.k. l.f. Kreisstadt Steyr ertheilt. Die gesetzliche Aufnahmstaxe pr. 10 fl 50 xr u. die Bürgerrechtstaxe pr. 15 fl 75 xr ist im städt. Kassaamte zu erlegen hievon sind H. Exhibent u. das städtische Conscriptions u. Kassaamt zu verständg.
5573. Michael und Maria Großbichler um gemeinschaftliche Besitzan- schreibung auf die erkaufte Mes- serergerechtsame der Juliana Stelzlmayr. Auf Grund des orig. Kaufvertrages dto. Steyr 19. Septbr. 1858 und der orig. Vollmacht dto. 11. August 1858 Wien, legal. sub No. 4690 vom k.k. Notar Schurga in Wien, wird das gemein- schaftliche Eigenthumsrecht auf die bis- her der Juliana Stelzlmayr gehörige Messerergerechtsame um den Normal- preis dieses Gewerbes im städt. Ge- werbprotokolle folio 193 zu Gunsten der Eheleute Michael u. Maria Groß- bichler eingetragen. Hievon sind die Gewerbsprotokollsführg. zum Vollzuge dieser Eintragung fer- ners die Gesuchsteller unter Rück- schluß der orig. Beilagen sowie H. Johann Strull rathschl. zu verständigen. Gaffl M. Lechner Johann Amort Aichinger Sek. Franz Karl Schriftführer
5573. Michael und Maria Großbichler um gemeinschaftliche Besitzanschreibung auf die erkaufte Messerergerechtsame der Juliana Stelzlmayr. Auf Grund des orig. Kaufvertrages dto. Steyr 19. Septbr. 1858 und der orig. Vollmacht dto. 11. August 1858 Wien, legal. sub No. 4690 vom k.k. Notar Schurga in Wien, wird das gemeinschaftliche Eigenthumsrecht auf die bisher der Juliana Stelzlmayr gehörige Messerergerechtsame um den Normalpreis dieses Gewerbes im städt. Gewerbprotokolle folio 193 zu Gunsten der Eheleute Michael u. Maria Großbichler eingetragen. Hievon sind die Gewerbsprotokollsführg. zum Vollzuge dieser Eintragung ferners die Gesuchsteller unter Rückschluß der orig. Beilagen sowie H. Johann Strull rathschl. zu verständigen. Gaffl M. Lechner Johann Amort Aichinger Sek. Franz Karl Schriftführer
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