Erinnerung wegen Uebertragung der Geschäftszweige die seither der Herr Stefan Willner besorgte an ein anderes taugliches Individuum im Polizeiamte. Vortrag Nachdem dem Herrn Stefan Willner die Stadtkaßierstelle mit 1. Septbr. d.J. zugedacht wurde, stelle ich den Antrag, den im Polizeiamte bediensteten Kanzellisten Herrn Johann Gruber diesämtl. Geschäftszweige, welche bisher von dem Herrn Willner besorgt worden sind, gegen dem zu übertragen, daß demselben die Wohnung im Rathhause, die gegenwärtig Herr Willner inne hatte, eingeräumt und unentgeldlich überlassen und alljährlich ein Holzdeputat von drey Klafter 30″ weiche Scheiter zugewiesen werden. Auf Grundlage des § 91 des a.h. genehmigten Gemeindestatut und in Uebereinstimmung des löblichen Gemeinderathes wurde mein Antrag einhellig genehmigt. Das Vollzugsbureau hat demnach
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