Ratsprotokoll vom 26. Juli 1859

am Tabor pcto der Beschwerde des Alois Erb wegen widerrechtl. Grundbenutzung. Zur Wissenschaft, aufzubewahren und auf Verlangen den Interessenten in Abschrift hinauszugeben. Das städt. Bauamt erhält gleichzeitig die Weisung, unausgesetzt darüber zu wachen, daß die Grenzen des städtischen Grundeigenthums nach Maßgabe der Katastraloperate überall gehörig vermarkt gehalten werden, um jeder Grundstreitigkeit und jeder Störung des Eigenthums der Gemeinde oder ihrer Anrainer für spätere Zeiten zu begegnen. 4193. A. Maria Brückl, um Ertheilung des Befugnisses zum Verschleiße von Grünspeis, Käse, frischem und getrockneten Obst am Stadtplatze an Wochenmarktstagen. Nachdem das nachgesuchte Befugniß zum Verschleiße von Gemüse Käse und Obst mit dem Handel von Viktualien gleichbedeutend ist, dieser aber bei dem hierortigen Bestande von Viktualienhandlern und Fragnern

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