nicht mehr länger aufzuschieben ist. Es ist demnach trotz der mißlichen Verhältnisse des Fondes an die hohe kk. Statthalterey im Wege der kk. Kreisbehörde die Bitte zu richten, diese Herstellung zu genehmigen. Dem Berichte ist dann ein Extrakt der betreffenden Rechnung anzuschlie- ßen und die Kostenanschläge I, II, III vorzulegen. Die Zalung wäre nach Ablauf eines Jahres vom Tage der Herstellung zu bedingen. 4350. Armen Instituts Rechnungsführg überreicht zur Z. 2197 die Erläu- terungen zu den Revisionsbemer- kungen über die Armen Instituts Rechnung pro 1857. Diese Erläuterungen werden zur befriedigenden Wissenschaft genommen und das Rechnungs Abso- lutorium gemeinderäthlich er- theilt, zugleich aber auch der Armen- Instituts Rechnungsführung der Auf- trag ertheilt, bezüglich der Ueber- schaffung der Kranken der aus dem Armen Institute betheilten ins Krankenhaus, dem Herrn Dr. Kra- kowitzer und Herrn Wundarzt Payrleithner, so wie den Obmännern
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