nicht mehr länger aufzuschieben ist. Es ist demnach trotz der mißlichen Verhältnisse des Fondes an die hohe kk. Statthalterey im Wege der kk. Kreisbehörde die Bitte zu richten, diese Herstellung zu genehmigen. Dem Berichte ist dann ein Extrakt der betreffenden Rechnung anzuschließen und die Kostenanschläge I, II, III vorzulegen. Die Zalung wäre nach Ablauf eines Jahres vom Tage der Herstellung zu bedingen. 4350. Armen Instituts Rechnungsführg überreicht zur Z. 2197 die Erläuterungen zu den Revisionsbemerkungen über die Armen Instituts Rechnung pro 1857. Diese Erläuterungen werden zur befriedigenden Wissenschaft genommen und das Rechnungs Absolutorium gemeinderäthlich ertheilt, zugleich aber auch der ArmenInstituts Rechnungsführung der Auftrag ertheilt, bezüglich der Ueberschaffung der Kranken der aus dem Armen Institute betheilten ins Krankenhaus, dem Herrn Dr. Krakowitzer und Herrn Wundarzt Payrleithner, so wie den Obmännern
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