Ratsprotokoll vom 26. Juli 1859

sogleich zu übernehmen und die Herabnahme und den Transport zu veranlassen. b. Wird der Preis pr 34 fl Ö.W. pr Zentner für den Umguß und 1 fl Ö.W. pr ℔ für das Uebergewicht genehmigt, nur ist darauf zu sehen, daß ein Uebergewicht entweder gar nicht, oder doch im geringen Maße Statt finde. c. Ist auch für das Aufhängen nach geschehenen Umguß Sorge zu tragen. d. Muß die Glocke solid mit untadel- haften Ton hergestellt sein. e. Wird eine Haftungszeit von einem Jahre bedungen. f. Die Zalung geschieht nach Ablauf dieses Haftungsjahres aus dem Vermögen des Mild. Vers. Fondes. In diesem Sinne ist das Akkord- protokoll mit Herrn Peterler aufzunehmen und dasselbe vorzu- legen. 4273. Expedit überreicht zur Z. 3388 die Kostenanschläge in Betreff der nothwendigen Herstellungen beim Bruderhausgebäude. Die Herstellung eines neuen Daches an diesem Nebengebäude des Bruderhauses ist so dringend nothwendig, daß dessen Herstellung

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