Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Kreisstadt Steyr am 26. Juli 1859 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Lechner, Amort, Millner, Mayr, Vogl, Edelbauer, Vögerl, Haas, Sandböck, Harazmüller, Unzeittig, Stigler. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Haller, Heindl Anton, Heindl Michael, Eysn, v. Jäger, Nutzinger, Dr, Spängler, Engl, und Krenklmüller entschuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor: 4259. Distrikts Aktuar Willner relationirt über die Erlöschung der gegenwärtigen Hunde Versteuerung. Wird die Einhebung der Hundebesteuerung nach den Normen des verwichenen Jahres mit 2 fl Ö.W. gemeinderäthlich genehmigt, demzufolge ist die Kundmachung gleich ad Num. 4493 dto 17. August 1858 zu erlassen, und hat die Polizeiwachmannschaft für die später eingebrachten Hunde 1/3 % von fl 1 - pr Hund gegen vorzuweisendes Verzeichniß zu beziehen; die bezeichneten Marken sind in hinlänglicher Weise zum billigsten Preise anzuschaffen und ist der dießfällige Conto s.z. zur Vorlage zu bringen. 4312. Rechnungsrevident Willner überreicht
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