Ratsprotokoll vom 26. Juli 1859

Nachdem laut Lizitations Bedingnisse vom 31. Juli 1857 §. 7 das zweite Drittel ein Vierteljahr nach erfolgter Kollaudirung welche laut Befundszertifikat am 30. Jänner 1859 stattgefunden, sonach diese Zalung des zweiten Drittels am 30. April d.J. fällig gewesen war, so stelle ich den Antrag Es möge dem Herrn Karl Gutbruner der Betrag von 939 fl 95 xr Ö.W. zur Auszalung vom städt. Kassaamte gemeinderäthlich bewilliget werden, und wird dieser Akt behufs der nöthigen Zalungsanweisung an den Hrn. Referenten der III Section abgetretten. Gleichzeitig ist dem Herr Gutbruner bekannt zu geben, daß von der beanspruchten Zinsenvergütung Umgang genohmen wurde. Der obige Antrag des Referenten hat die gemeinderäthliche Genehmigung nicht erhalten; der Gemeinderath beruft sich vielmehr auf seinen früheren Ausspruch und auf die bei der kk. Kreisbehörde Steyr seinerzeit eingereichte und wohlbegründete Verwahrung gegen die demselben gänzlich

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