Ratsprotokoll vom 21. Juni 1859

die vorgeschriebene Anzahl der beim Handwerke gut zugebrachten Lehrjahre mangelt und eine Nachsich der Lehrjahre hieramts nicht ertheilt werden kann. 3381. Barbara Kauth bittet ad Num. 5944 d. 1858 um Löschung des bei dem im Gewerbprotokolle Folio 138 angetragenen bürgl. Schneidergewerbe unrichtig für ihre verstorbene Schwester Klara Kauth einverleibten Kapitals pr. 200 fl C.M. und dagegen Einverleibung des Pfandrechtes für dieses Kapital zu Gunsten der Bittstellerin. Diesem Gesuche kann bei dem Umstande, als durch die Einantwortung nach Klara Kauth verehl. Obermüller nicht nachgewiesen erscheint, daß deren Gatte Johann Obermüller ihr Rechtsnachfolger sey, daher berechtigt war, die Erklärung vom 20. Jenner 1859 im Nahmen seiner verstorbenen Gattin Klara geborne Kauth auszustellen, keine Folge gegeben werden. Dieser Bescheid ist gewerbbüchlich zu notiren. Gaffl Aichinger Sekr. Johann Amort M. Engl Franz Karl Schriftführer

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