Ratsprotokoll vom 21. Juni 1859

überwiegende Mehrzahl dieser Gewerbe ohne aller Beschäftigung seit Jahren darniederliegen, und nicht mit Grund anzunehmen ist, daß Gesuchsteller bei seinen vorgerückten Alter von 63 Jahren als Gewerbsanfänger die in der gegenwärtigen Zeit allgemeine Geschäftsstockung nach erhöhten Schwierigkeiten beim Betriebe dieses so sehr in Verfall gerathenen Gewerbes zu überwinden im Stande sein werde, – findet der Gemeinde- rath diesem Gesuche keine Folge zu geben. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an Eine hohe k.k. Statthalt. offen, der binnen 4 Wochen anzu- melden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. 3183. Josef Grabner um Verfügung wegen seiner Freisprechung zum Messererhandwerk. In Folge Ihres Einschreitens de prs. 27. May l.J. Z. 3183 wird Ihnen be- deutet, daß Ihre Freisprechung als Messerschmiedgeselle aus dem Grunde nicht verfügt werden könne weil nach Äußerung der hierüber einvernommenen Herrn Vorsteher der Messerschmied Innung Ihnen

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