Ratsprotokoll vom 21. Juni 1859

Gewerbes auf diese Gewerbsberechtigung Verzicht geleistet hat, kann bei dem Umstande, als der Gemeinderath ein lokales oder kommerzielles Bedürfniß die hier bestehenden 59 Messerschmidgewerbe in der gegenwärtigen Zeit allgemeiner Gewerbsstockung zu vermehren nicht erkennt und die Verleihung eines personellen Gewerbes an Jemanden, der das gleiche Realgewerbe freiwillig veräußerte, im Interesse der annoch gesetzlich bestehenden und besteuerten Realgewerbe für nicht gerechtfertiget hält, – diesem Gesuche keine Folge gegeben werden. Hiergegen steht der Rekurs an Eine hohe k.k. Statthalterey offen, welcher jedoch binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weitere 14 Tagen zu überreichen ist. 3498. Mathias Molterer um Verleihung eines personellen Ahlschmiedgewerbes für Steyr. Bei dem hierortigen Bestande von 17 Ahlschmiedgewerben, wornach weder ein kommerzielles noch lokales Bedürfniß zur Vermehrung dieser Gewerbe begründet erscheint, ferners bei dem Umstande, als die

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