Pölster und Ueberzüge dann die An- schaffung von Matrazen zu bewilligen. Zu dieser Genehmigung wird hinzuge- fügt, daß die Matrazen aus Seegras zu bestehen haben. Herr Gemeinde- rath Edlbauer wird mit dieser Bei- schaffung betraut und ersucht, dieselbe billig und zweckentsprechend zu be- sorgen, zu diesem Ende derselbe unter genauer Angabe des Bedarfes ge- eignet mit dem Bemerken zu verstän- digen ist, daß zu diesen Gegenständen außer den Matrazen, welche vollständig besorgt werden müssen, nur das Material an die Obmanin des Siechenhauses ab- gegeben werden darf, weil die Verfer- tigung der Sachen im Hause selbst zu ge- schehen hat. 2197. Revisionsbefund der Armen Instituts Rechnung für das Verwaltungs- Jahr 1857. Dieser Rechnungsbefund ist der betref- fenden Rechnungsführung mit folgender Weisung zuzuführen. ad 1, 2, 7, u. 12 sind in künftigen Fällen die bezüglichen Lizitations-Protokolle, dießfalligen Noten und Bestättigungen genau und ordnungsmäßig anzuschlie- ßen und sich darnach zu benehmen. ad 3 sind die für Josefa Jedlitschka zu viel verausgabten 28 2/5 xr und eben- so die in früherer Rechnung § 5 bemän- gelten
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