Herbeischaffen des Todtenschragens ein Pauschalbetrag von 2 fl 10 xr Ö.W. an den Todtenprokurator ausgezalt werde. Vorliegendes Protokoll ist als ein bindender Vertrag anzusehen und aufzubewahren; die Rechnungsrevision, insbesondere aber die Armen Instituts Rechnungsführung sowie Herr Donke sind von diesen beiden gemeinderäthlichen Beschlüßen rathschlägig zu verständigen. 2519. Competenten Tabelle ad Num. 1599 über die um Verleihung der durch den Tod der Anna Thum erledigten Pacherschen Pfründe pr. täglich 17 1/2 N.Krz. eingelangten Gesuche. Nach dem Vorschlage der berathenden Armenkommißion ist diese Pacher'sche Pfründe pr. täglich 17 1/2 xr Ö.W. den Balthasar Forsthuber zu verleihen. In dem Falle aber, daß dieser Forsthuber bei seiner bedeutenden Krankheit mittlerweile, oder in der nächsten Zeit mit Tode abgehen soll, so ist diese Pfründe an den Josef Grabner ehemaligen Hausbesitzer am Pfarrberge ohne weitere Ausschreibung zu übertragen, wovon die Pacher'sche Pfründenstiftungs Rechnungsführung dann Balthasar Forsthuber oder im Falle Josef Grabner zu verständigen ist.
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