2652. Dekret der k.k. Kreisbehörde bezüglich der weiteren Herstellungen in sogenannten, zur Stadtpfarrkirche gehörigen Pfarrhöfl in Reichenschwall. Die betreffenden Vollzugsorgane werden angewiesen, sowohl den Betrag aus der VerlassenschaftsMasse des seel. Stadtpfarrers Josef Plersch welcher auf dieselben aus diesen Nachtragsbauten mit 293 fl 91 xr Ö.W. entfällt bei der Verlassenschafts-AbhandlungsInstanz dem k.k. städt. Delegirten Bezirksgerichte Steyr zu erheben, als auch den entfallenden Betrag pr. 271 fl 53 xr Ö.W. bei der hiesigen k.k. Sammlungskasse flüssig zu machen. Die Kosten mit 443 fl 55 xr für Profeßionistenarbeiten und Materialien sind, weil sie die Gemeinde treffen, in die Pfarrkonkurrenz einzurepartiren und s. Z. einzuheben. Schließlich ist die Rechnung über sämtl. Bauherstellungen in den Pfarrhofgebäuden nach dem Tode des Herrn Pfarrers Plersch im Sinne dieses Erlaßes und des hohen Statthalterey Erlaßes v. 21. Novbr. 1857 Z. 19683 mit Einziehung der
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