durch eine Vereinfachung und Gleichstellung des Tariffansatzes diesen vielen Verdrießlichkeiten ein Ende zu machen. In dieser Richtung wurden im Jahre 1850 nach einen 10 jährigen Durchschnitt über die sämtlichen Schranken passirenden Stück Zug- und Treibvieh Voranschläge ver- faßt, die Tariffssätze auf 2, 1 u. ½ gestellet — woraus sich das günstige Resultat entzifferte, daß bei diesem vereinfachten Tariffs- ansatze keine Minderung des Mauth- gefälles erwächst. Gleichzeitig wurden die einzelnen Schrankenpächter protokollarisch vernommen, ob sie geneigt waren, die einzelnen Schranken zu ver- pachten, das Resultat war, gegen den Pachtchilling kein günstiges und es mußte abgewartet werden, bis die Bewilligung der Einführung des vereinfachten Tariffsaatzes einlangt. Mit kk. Bezirkshptm. Dekret vom 23. August 1851 Z. 8366 erfolgte die Genehmigung, dieselben vom 1. 9ber 1851 angefangen, provisorisch in
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