Ratsprotokoll vom 8. April 1859

durch eine Vereinfachung und Gleichstellung des Tariffansatzes diesen vielen Verdrießlichkeiten ein Ende zu machen. In dieser Richtung wurden im Jahre 1850 nach einen 10 jährigen Durchschnitt über die sämtlichen Schranken passirenden Stück Zugund Treibvieh Voranschläge verfaßt, die Tariffssätze auf 2, 1 u. ½ gestellet — woraus sich das günstige Resultat entzifferte, daß bei diesem vereinfachten Tariffsansatze keine Minderung des Mauthgefälles erwächst. Gleichzeitig wurden die einzelnen Schrankenpächter protokollarisch vernommen, ob sie geneigt waren, die einzelnen Schranken zu verpachten, das Resultat war, gegen den Pachtchilling kein günstiges und es mußte abgewartet werden, bis die Bewilligung der Einführung des vereinfachten Tariffsaatzes einlangt. Mit kk. Bezirkshptm. Dekret vom 23. August 1851 Z. 8366 erfolgte die Genehmigung, dieselben vom 1. 9ber 1851 angefangen, provisorisch in

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