ad Num 1889. Polizeiwachtmstr. Wanzner relationirt über die anstössige und ungalante Lebensweise des städt. Polizeiwachtmannes Martin Lindorfer. Vortrag Nachdem der Polizeiwachmann Martin Lindorfer wiederhohlt wegen Trunkenheit und subordinationswidrigem Benehmen bestraft, mit Entlassung bedroht wurde, ohne daß diese Verfügungen eine Aenderg in seinem pflichtwidrigem Betragen und in seiner ganz unverläßlichen Dienstleistung bewirkte, so wird derselbe bei dem Umstande, als nach den vielen erfolglosen Rügen, Androhungen des Dienstesverlustes und Strafen seine Besserung nicht mehr anzuhoffen ist, und die Belassung eines solchen Individuums im Polizeiwachdienste sowohl aus öffentlichen Rücksichten als auch im Interesse des hier- ämtlichen Dienstes nicht länger mehr möglich erscheint, sei- nes Dienstes als städtischer Polizeiwachmannes entlassen und nach der Kundmachung dieser Entscheidung von seinen dienstlichen Verrichtungen gänzlich enthoben. Dem Martin Lindorfer ist vom Tage seiner Enthebung d.i. vom 18. April l.J. an bis Ablauf dieses Verwaltungs- jahres d.i. bis 31. Oktober 1859 seine täglichen Löhnung als gnadenweise Abfertigung vom Kassaamte auszubezalen und demselben das bisher innegehabte Quartier bis dahin zu belassen. Vom 1. Novbr 1859 an sind diese Bezüge einzustellen; wovon das städt. Kassaamt und Bauamt zu verständi- gen sind. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Gaffl Aichinger Sekr. Edlmayr Johann Amort Franz Karl Schriftführer
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