mehr eintretten werde und daß der Gemeinderath in eine Abänderung des erst kürzlich geschlossenen Pachtvertrages nicht willigen könne. Das Kassaamt erhält hiemit die Weisung den vorstehenden Betrag von 30 fl Ö.W. von dem bis 1. April l.J. an den Beleuchtungspächter Hr. Adolf Gottwald auszubezalenden Pachtschillingsgeldern in Abzug zu bringen und an den städt. Polizeiwachtmeister Johann Wanzner zu erfolgen, und den Betrag von 33 fl 17 ½ xr welcher weiters noch laut hierämtlicher Anweisungen von 1.7.19 v.M. u. 1. d.Mts. als Conventional Strafe einzuheben resp. von den Pachtgeldern bis alten Merz l.J. in Abzug zu bringen wäre, abzuschreiben. 2110. Protokoll mit Anna und Magdalena Keller ad Num 1994. Der Gemeinderath beschließt einhellig, daß in dem ad Num 1994 zu erstattenden Berichte an das hohe kk. Finanz Ministerium die Bitte gerichtet werden solle, Hochselbes wolle die Umwechslung der
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